Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21032013.pdf

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15.

I-Präs 620e/2011
Entwurf einer Richtlinie der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der
die Förderung der Gemeinderatsparteien geregelt wird

Beschluss (gegen RUDI und FPÖ; 6 Stimmen):
Antrag des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 20.3.2013:
1.

Der beiliegende Entwurf einer Richtlinie
der Landeshauptstadt Innsbruck, mit
der die Förderung der Gemeinderatsparteien geregelt wird, wird mit folgender Ergänzung beschlossen, dass im
Punkt 1. ein neuer Abs. 4 eingefürt
wird:
"(4) Der Verzicht auf die allgemeine
Parteienförderung und den Beitrag zu
den Wahlwerbungskosten ist gegenüber dem Bürgermeister/in jederzeit
schriftlich möglich."

2.

16.

Gleichzeitig tritt der Beschluss des
Gemeinderates vom 24.5.2007 betreffend die Richtlinie für den Vollzug der
im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck 2007 und in den
folgenden Jahresvoranschlägen beschlossenen Ausgaben "Laufende
Transferzahlungen - Beiträge an Gemeinderatsparteien" außer Kraft.

17.

Abschlussbuchungen 2012 Abschnitte 85 bis 89 (maastrichtrelevante Betriebe)
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
12.3.2013:
Nachstehend angeführte Abschlussbuchungen der Abschnitte 85 bis 89 (maastrichtrelevante Betriebe) werden genehmigt:
-

Gewinnentnahme der Gemeinde von
Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (Abschnitte 85 bis 89) in der Höhe von insgesamt € 5.099.362,06.

-

Investitions- und Tilgungszuschüsse
zwischen Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde
(Abschnitte 85 bis 89) und der Gemeinde in der Höhe von insgesamt
€ 114.831,88.

18.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
12.3.2013:
Zur Bedeckung von außerordentlichen Vorhaben 2012 wird eine weitere Zuführung
von € 8.280.000,-- vom ordentlichen Haushalt in den außerordentlichen Haushalt genehmigt.

GR-Sitzung 21.3.2013

IV 11505/2012
Übertragung von Kreditresten aus
dem außerordentlichen Haushalt 2012 in den außerordentlichen Haushalt 2013
Außerordentlicher Haushalt Rücklagen, Zuführung und geplante Verwendung 2013

IV 11505/2012
Weitere Zuführung vom ordentlichen Haushalt an den außerordentlichen Haushalt 2012

IV 11505/2012

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
12.3.2013:
1.

Die Übertragung von Kreditresten aus
dem außerordentlichen Haushalt 2012
in der Höhe von € 2.936.400,-- in den
außerordentlichen Haushalt 2013 wird
genehmigt.

2.

Die Bedeckung der Überträge von Kreditresten 2012 in den außerordentlichen Haushalt 2013 in der Höhe von
€ 2.936.400,-- gemäß vorliegender Liste aus der Rücklage des außerordentlichen Haushaltes wird genehmigt.