Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21032013.pdf
- S.7
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-7-
25.
Subventionsanträge des Ausschusses für Bildung und Gesellschaft, Bereich "Kinder- und Jugendförderung"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 5.3.2012:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich
"Kinder- und Jugendförderung" werden gemäß Beilage genehmigt.
26.
Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit, Bereich "Sport"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Sport und Gesundheit vom 12.3.2013:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Sport" werden gemäß Beilage genehmigt.
27.
Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit, Bereich "Gesundheit"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Sport und Gesundheit vom 12.3.2013:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Gesundheit" werden gemäß Beilage genehmigt.
28.
III 1995/2013
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F42, Amras, Bereich der Gpn. 1666/1 und 1666/2,
beide KG Amras (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. AM - F1) gemäß § 36 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.2.2013:
GR-Sitzung 21.3.2013
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F42, Amras, Bereich der Gpn. 1666/1 und 1666/2, beide
KG Amras (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F1) gemäß § 36
Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
29.
III 2822/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B21, Höttinger Au, Bereich zwischen
Daneygasse, Kolbgasse, Amberggasse und Pirmingasse sowie Ursulinenweg Nrn. 55, 55a, 51, 49,
47, 41, 39 und 37 und Amberggasse Nr. 17, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.3.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B21, Höttinger Au, Bereich
zwischen Daneygasse, Kolbgasse, Amberggasse und Pirmingasse sowie Ursulinenweg Nrn. 55, 55a, 51, 49, 47, 41, 39 und
37 und Amberggasse Nr. 17, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von