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Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21032013.pdf

- S.9

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-9-

einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
34.

III 2827/2013
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F13, Igls, Bereich
Gp. 421/4, Gsetzbichlweg Nr. 6
sowie Teilfläche der Gp. 615/4,
Gletscherblick Nrn. 42 bis 48, beide KG Igls (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F1),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.3.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungs-planes Nr. IG - F13, Igls, Bereich
Gp. 421/4, Gsetzbichlweg Nr. 6 sowie Teilfläche der Gp. 615/4, Gletscherblick Nrn. 42
bis 48, beide KG Igls (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.

GR-Sitzung 21.3.2013

35.

III 9924/2012
Bebauungsplan Nr. PR - B6, Pradl,
Bereich zwischen Amraser Straße,
Körnerstraße, Eger-dachstraße,
Pestalozzi- und Gabelsbergerstraße sowie Linden-, Kranewitterstraße und Rudolf-GreinzStraße, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.3.2013:
Der Bebauungsplan Nr. PR - B6, Pradl, Bereich zwischen Amraser Straße, Körnerstraße, Egerdachstraße, Pestalozzi- und
Gabelsbergerstraße sowie Linden-, Kranewitterstraße und Rudolf-Greinz-Straße, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011 verkleinert um
die Bereiche - gesamte Liegenschaft der
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) im Bereich Egerdachstraße - Pestalozzistraße, westlich der
Pradler Straße bis zur Defreggerstraße,
östlich der Pradler Straße bis zur Amthorstraße, östlich Körnerstraße sowie zwischen
Körnerstraße, Amraser Straße und Defreggerstraße, westlich Lindenstraße Nrn. 4 bis
20, zwischen Kranewitter Straße, RudolfGreinz-Straße und Amraser Straße wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Festlegungen außer Kraft.