Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf
- S.1
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-1-
Die Kosten einer rechtsfreundlichen
Vertretung trägt jeder Vertragsteil selber.
K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 1 . 6 . 2 0 1 2
1.
2.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
2.1
IV 3950/2012
I-RA 567/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf des Grundstückes 294/1,
vorgetragen in EZ 703, Grundbuch 81121 Mühlau (Hans-MaierStraße), mit einer Fläche von
1.091 m2 an die Elektrizitätswerke Reutte AG
Mag.a Stepanek Ursula, Sanierung der Veranda des Objektes
Holzgasse 15
Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.5.2012:
Antrag des Stadtsenates vom 23.5.2012:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem
Eigentümer des Objektes Holzgasse 15,
Mag.a Ursula Stepanek, für die Sanierungsmaßnahmen der Veranda, einen
nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in
der Höhe von € 11.600,--.
1.
Die Stadt Innsbruck verkauft an die
Elektrizitätswerke Reutte AG, FN
122143y, die Liegenschaft Grundstück 294/1 in EZ 703, GB 81121
Mühlau, mit einer Fläche von
1.091 m2.
2.
Der Kaufpreis wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
3.
Der Kaufpreis ist in zwei gleichen Raten zur Zahlung fällig, wobei die erste
Rate binnen drei Wochen nach allseitiger beglaubigter Unterfertigung des
Kaufvertrages und die zweite Rate
binnen drei Wochen nach grundbücherlicher Durchführung des Rechtsgeschäftes und Zustellung des entsprechenden Grundbuchbeschlusses
fällig ist.
4.
Der Stadt Innsbruck wird auf Grundstück 294/1, KG Mühlau, ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten
eingeräumt, welches grundbücherlich
sicherzustellen ist.
5.
Die Elektrizitätswerke Reutte AG verpflichtet sich, das Grundstück 294/1
innerhalb von fünf Jahren zu bebauen, andernfalls der Stadt Innsbruck
ein Wiederkaufsrecht zusteht.
6.
Sämtliche, mit dem gegenständlichen
Rechtsgeschäft verbundenen Kosten
werden zur Gänze von der Elektrizitätswerke Reutte AG getragen bzw.
sind diese Kosten der Stadt Innsbruck
zu ersetzen.
GR-Sitzung 21.6.2012
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
2.2
IV 3950/2012
Collegium der Gesellschaft Jesu
- Canisianum, Sanierung der
Kastenfenster, vierter Bauabschnitt, Tschurtschenthalerstraße 7
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 6.6.2012:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem
Eigentümer des Objektes Tschurtschenthalerstraße 7, Collegium der Gesellschaft
Jesu - Canisianum, für die Sanierung der
Kastenfenster einen nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 24.650,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.