Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf

- S.11

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schäftsführers zur Bilanz 2002 waren damals in der Niederschrift zu
einer Aufsichtsratssitzung beim Tagesordnungspunkt „Bericht des Geschäftsführers“ protokolliert.
In Bezug auf die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 wurde nun festgestellt, dass vom Aufsichtsrat in den Sitzungen vom 11.05.2010 bzw.
14.06.2011 wohl die entsprechenden Entlastungsanträge an die Generalversammlung gestellt worden sind, inwiefern der gesetzlich gebotenen Prüfung der Jahresabschlüsse durch den Aufsichtsrat entsprochen
worden ist, konnte den betreffenden Protokollen jedoch nicht entnommen werden.
Generalversammlung

Die durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern vorbehaltenen Beschlüsse werden in der Generalversammlung gefasst,
sie ist das oberste Organ der Gesellschaft. Gemäß § 36 Abs. 2
GmbHG ist die Generalversammlung mindestens jährlich einmal und
außer den im Gesetz oder Gesellschaftsvertrag ausdrücklich bestimmten Fällen immer dann einzuberufen, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist. Dieser Verpflichtung ist die IMG im Prüfungszeitraum nachgekommen.

Genehmigung des
Jahresabschlusses
in der Generalversammlung

Nach Erstellung (und Behandlung im Aufsichtsrat) ist der Jahresabschluss unverzüglich der Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Gemäß § 35 Abs. 1 Z 1 GmbHG ist dafür längstens eine Frist
von acht Monaten vorgesehen. Diesem Erfordernis hat die Gesellschaft
im Prüfungszeitraum fristgerecht entsprochen. Der Jahresabschluss
2009 ist in der Generalversammlung am 14.07.2010 einstimmig genehmigt worden. Gleichzeitig wurde ein Beschluss über die Verteilung
des Gewinnes gefasst und der (inzwischen ausgeschiedenen) Geschäftsführerin und dem Aufsichtsrat die Entlastung erteilt. In Bezug
auf den Jahresabschluss 2010 sind die erforderlichen Beschlüsse in
der Generalversammlung am 21.06.2011 gefasst worden.

Offenlegung

Der in den §§ 277 und 278 UGB normierten Verpflichtung bezüglich
der Offenlegung des Jahresabschlusses binnen neun Monaten nach
dem Bilanzstichtag ist die Gesellschaft ebenfalls fristgerecht nachgekommen. Zuletzt ist der Jahresabschluss für das Jahr 2010 mit den
erforderlichen Beilagen am 30.06.2011 beim Handelsgericht Innsbruck
zum Firmenbuch eingereicht und am 05.07.2011 eingetragen worden.

Stadtmarketingbeirat

In der Gründungsversammlung der IMG hat die Generalversammlung
die Installierung eines Stadtmarketingbeirates mit der Zielsetzung beschlossen, Fragen des Unternehmensgegenstandes inhaltlicher und
konzeptioneller Natur zu diskutieren und die diesbezüglichen Ergebnisse dem Aufsichtsrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Jeder Gesellschafter hat das Recht, eine Person in den Beirat zu entsenden. Subventionsgeber, die nicht Gesellschafter sind, haben dieses
Recht ebenfalls, sofern sie einen Jahresbeitrag von mindestens
€ 21.800,00 leisten. Der Geschäftsführer ist aufgrund seiner Stellu ng
auch Mitglied des Beirates, hat jedoch kein Stimmrecht. Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrem Kreis einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, was zuletzt in der Beiratssitzung vom 30.04.2002 erfolgt ist.

Zl. KA-10504/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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