Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf

- S.14

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3.1 Beitrag der Stadt Innsbruck
Allgemeiner Finanzierungsbeitrag Stadt

Der allgemeine Finanzierungsbeitrag in Höhe von € 450.000,00 (2009:
ebenfalls € 450.000,00) dient der Grundfinanzierung der IMG.

Keine (schriftliche)
Verpflichtungserklärung
– Empfehlung

Anlässlich der Gründung der IMG ist hinsichtlich dieses Betriebszuschusses eine „Verpflichtungserklärung“ errichtet worden, worin sich
die damaligen IMG-Gesellschafter (also auch die Stadt Innsbruck) sowie das Land Tirol und die IKB AG verpflichteten, vorerst auf die Dauer
von 3 Jahren (1998, 1999 und 2000) zur Deckung des laufenden Finanzbedarfes der IMG Zuschüsse zu leisten. Offenbar ist diese Verpflichtungserklärung für die Zeit nach dem Jahr 2000 nicht schriftlich
prolongiert worden. Eine eigene schriftliche Vereinbarung, welche die
Zuschussleistung der Stadt Innsbruck an die IMG dokumentiert, war für
die Zeit nach dem Jahr 2000 also nicht evident. Dies betonte die Kontrollabteilung aus dem Grund, da von den drei weiteren IMG-Gesellschaftern, welche Finanzierungsbeiträge an die IMG leisten, jährlich
schriftliche Verpflichtungserklärungen bzw. Sponsorvereinbarungen
unterfertigt werden. Diese Verträge enthalten einerseits Bestimmungen
über die Verwendung der Geldmittel und regeln andererseits die diesbezüglichen Zahlungsfristen. Die Kontrollabteilung sieht die Notwendigkeit derartiger schriftlicher Verpflichtungserklärungen im Wesentlichen darin, der IMG seitens der Gesellschafter die für die Durchführung der im Rahmen der jährlichen Budgets festgelegten Vorhaben
benötigten Geldmittel definitiv zuzusichern. Weiters sind Regelungen
bezüglich allfälliger Zahlungszeitpunkte für eine Finanz- und Liquiditätsplanung der IMG wichtig.
Mangels Vorliegen einer schriftlichen Vereinbarung über diesen allgemeinen Finanzierungsbeitrag der Stadt Innsbruck waren die Zahlungszeitpunkte für allfällige Teilzahlungen nicht exakt fixiert. Der in der Vergangenheit gehandhabten Überweisungspraxis folgend, ist der jährliche Finanzierungsbeitrag in vier teilweise unterschiedlichen Teilbeträgen beglichen worden, wobei der vierte Teilbetrag für das Jahr 2010 in
Höhe von € 100.000,00 erst per 04.02.2011 überwiesen worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl der IMG betreffend den allgemeinen Finanzierungsbeitrag (Betriebszuschuss) der Stadt Innsbruck, aus den
von der Kontrollabteilung ausgeführten Gründen künftig auf den Abschluss einer schriftlichen Verpflichtungserklärung, vergleichbar mit
jenen von TVBI, Verein Ibk.-Innenstadt und Verein IG Altstadt Ibk., zu
drängen. Die IMG berichtete in ihrer Stellungnahme darüber, dass bereits entsprechende Vorbereitungsgespräche durchgeführt worden wären. Ziel sei es, im Zuge der Budgetverhandlungen für das Geschäftsjahr 2013 eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Innsbruck zu
erwirken.

Finanzierungsbeitrag
„Erreichbarkeit“

Zl. KA-10504/2011

Die der Stadt Innsbruck im Jahr 2010 im Rahmen der Position „Erreichbarkeit“ zugeordneten Geldmittel im Betrag von € 360.000,00 w aren ursprünglich – wie in den Vorjahren – für die Finanzierung der Gratisparkstunde in Innsbrucker Innenstadttiefgaragen vorgesehen. Nach
deren Einführung im Jahr 2000 wurde die Aktion der Gratisparkstunde
in innerstädtischen Tiefgaragen Ende Februar 2010 aus finanziellen
Gründen eingestellt. Am 05.03.2010 gab die Stadt Innsbruck noch eine
diesbezügliche Auszahlung an die IMG in Höhe von € 70.000,00 zur
Deckung von Aufwendungen für die Gratisparkstunde betreffend die
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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