Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf

- S.15

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Monate Jänner und Februar des Jahres 2010 frei. Zum verbliebenen
Restbetrag in Höhe von € 290.000,00 wurde in der Stadtsenatssitzung
vom 15.12.2010 der Beschluss gefasst, diese Restmittel zur Abdeckung von Kosten im Zusammenhang mit der „gelben Innenstadtkarte“
als Kundenbindungsmaßnahme sowie für weitere geplante Innenstadtund Standortmarketingmaßnahmen zu verwenden (vgl. dazu Punkt 4.2
Anteil gelbe Innenstadtkarte sowie Punkt 4.3 Anteil Projekt „Profilschärfung Marke Innsbruck“).
3.2 Beitrag Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
Verpflichtungserklärung
TVBI 2010 / Sponsorvertrag Bergsilvester
2010/2011

Auch für das Geschäftsjahr 2010 wurde vom TVBI am 18.08.2009 eine
Verpflichtungserklärung unterfertigt, welche die Beitragsleistung bezüglich des allgemeinen Finanzierungsbeitrages (€ 63.000,00), des Stru kturbeitrages (€ 30.000,00) sowie der projektbezogenen Zuschüsse
(€ 36.100,00) dokumentierte. Für das Projekt „Innsbrucker Bergsilve ster 2010/2011“ wurde per 06.10.2010 ein Sponsorvertrag (€ 55.900,00)
unterschrieben.

(Allgemeiner)
Finanzierungsbeitrag
TVBI – Anpassung
Teilzahlungen
– Empfehlung

Die Begleichung des (allgemeinen) Finanzierungsbeitrages des TVBI
war vereinbarungsgemäß in drei Teilzahlungen in Höhe von jeweils
€ 21.000,00 vorgesehen. Bei der Verifizierung dieser T
eilzahlungen
stellte die Kontrollabteilung fest, dass vom TVBI zwei Teilzahlungen in
Höhe von € 20.890,00 und eine Restzahlung in Höhe von €20.892,00
überwiesen worden sind. Insgesamt ergab sich im Vergleich zu der
vom TVBI unterfertigten Verpflichtungserklärung diesbezüglich eine
betragliche Differenz in Höhe von € 328,00 zu Lasten der IMG. Auch im
Geschäftsjahr 2009 wurde vom TVBI, bedingt durch die geringeren
Teilzahlungen, lediglich ein Gesamtbetrag in Höhe von € 62.672,00
beglichen. Ebenso wurden bis zum Stichtag 30.09.2011 für das Geschäftsjahr 2011 zwei zu niedrige Teilbeträge in Höhe von jeweils
€ 20.890,00 angewiesen. Die Gründe für diese Abweichungen konnten
von der IMG gegenüber der Kontrollabteilung nicht aufgeklärt werden.
Zur Begleichung des (allgemeinen) Finanzierungsbeitrages des TVBI
empfahl die Kontrollabteilung der IMG, die Gründe für die aufgezeigten
betraglichen Differenzen abzuklären und die vom TVBI an die IMG zu
wenig bezahlten Beiträge nachzufordern. Im Hinblick auf die Höhe der
Teilzahlungen wären diese künftig auf einen jeweiligen Teilbetrag von
€ 21.000,00 anzupassen, damit eine vollständige Übereinstimmung mit
der diesen Zahlungen zugrunde liegenden Verpflichtungserklärung
gewährleistet ist. Der Geschäftsführer der IMG informierte im Anhörungsverfahren darüber, dass die diesbezügliche Rechnungslegung an
den TVBI ab dem Geschäftsjahr 2012 korrigiert worden wäre. Bezüglich einer allfälligen Nachzahlung der zu wenig verrechneten Finanzierungsbeiträge im abgelaufenen Geschäftsjahr seien entsprechende
Gespräche mit dem TVBI aufgenommen worden.

(Allgemeiner)
Finanzierungsbeitrag
TVBI – Einhaltung
Zahlungsfristen
– Empfehlung

Zl. KA-10504/2011

Zur Einhaltung der vertraglich zugesicherten Zahlungsfristen im Jahr
2010 mit Ende Mai, Ende Juli und Mitte November hielt die Kontrollabteilung fest, dass die zweite Teilzahlung mit 2-wöchiger Verspätung
und die dritte Teilzahlung mit 4-wöchiger Verspätung bezahlt worden
ist. Im Geschäftsjahr 2009 wurde die dritte Teilzahlung erst Ende Jänner 2010 beglichen. Die bis zum Stichtag 30.09.2011 getätigten beiden
Teilzahlungen wurden grundsätzlich ordnungsgemäß geleistet.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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