Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf
- S.16
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Die Kontrollabteilung empfahl der IMG dazu generell, beim TVBI die
Einhaltung der vertraglich zugesicherten Zahlungsfristen zu urgieren.
Die IMG sagte in ihrer Stellungnahme zu, auf eine pünktliche Einhaltung der vertraglich zugesicherten Zahlungen vermehrtes Augenmerk
zu legen.
Sondertopf TVBI –
Strukturbeitrag und
projektbezogene
Beiträge
Von dem in der Verpflichtungserklärung zusätzlich festgeschriebenen
Betrag in Höhe von (netto) € 66.100,00 war ein Teilbetrag in Höhe
von (netto) € 30.000,00 als Strukturbeitrag, ein Betrag von (netto)
€ 15.000,00 für die Weihnachtsbeleuchtung (via Kaufmannschaft),
(netto) € 3.000,00 für das New Orleans Fes tival und (netto) € 2.500,00
für den Kinderpark reserviert. Die Verwendung des als Zusatzbudget
verbliebenen Betrages von (netto) € 15.600,00 war, wie in der Verga ngenheit, in enger Absprache mit dem TVBI abzustimmen. Der ursprünglich für den Kinderpark vorgesehene Beitrag in Höhe von (netto)
€ 2.500,00 wurde letztlich für die Durchführung des Weinfestes ve
rwendet, zumal der Kinderpark Ende Februar 2010 eingestellt worden
ist.
Beitrag für Weihnachtsbeleuchtung
– Empfehlung
Der für Weihnachtsbeleuchtung vorgesehene Betrag in Höhe von (netto) € 15.000,00 war für die IMG aus dem Finanzierungsbudget des
TVBI nicht abrufbar, da dieser Betrag vom TVBI direkt an die Kaufmannschaft überwiesen wurde. Nachdem es dahingehend keine Zahlungsflüsse vom TVBI an die IMG gab, war es für die Kontrollabteilung
nicht verständlich, weshalb diese Beitragsleistung in der zwischen IMG
und TVBI abgeschlossenen Verpflichtungserklärung abgebildet und
dokumentiert wurde.
Die Kontrollabteilung empfahl der IMG zu prüfen, ob eine Anpassung
der Verpflichtungserklärung in diesem Punkt durchführbar ist. Als Folge
daraus wäre auch das Budget der IMG in diesem Zusammenhang sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig anzupassen. Die IMG berichtete dazu, dass für das Geschäftsjahr 2012 eine entsprechende
Anpassung der Verpflichtungserklärung mit dem TVBI vorgenommen
worden wäre.
Kürzung Finanzierungsbeitrag TVBI wegen
Unterstützung Brauchtumsumzug Mühlau
Zl. KA-10504/2011
Der TVBI setzte die seinerzeitige Geschäftsführerin der IMG bereits mit
Schreiben vom 30.09.2009 – also ca. sechs Wochen nach Unterfertigung der Verpflichtungserklärung für das Jahr 2010 durch den TVBI –
davon in Kenntnis, dass aus dem Finanzierungsbeitrag des TVBI ein
Betrag von (netto) € 3.500,00 für den Brauchtumsumzug der Brauc htumsgruppe Mühlau im Jänner 2010 entnommen werden müsste, da im
TVBI-Budget dafür keine Mittel vorgesehen wären. Als weitere Begründung wurde vom TVBI in diesem Schreiben angeführt, dass die Obfrau
des Vereines Innsbrucker Sommerspiele (Vereinsmitglieder Stadt
Innsbruck, Land Tirol und TVBI), welche mittlerweile zugleich Leiterin
der Abteilung V des Stadtmagistrates Innsbruck ist, eine Unterstützung
des Brauchtumsumzuges als nicht möglich erachtete, da der Verein
Innsbrucker Sommerspiele nur für Veranstaltungen in den Sommermonaten Geld zur Verfügung stellen könne. Die vom TVBI der Brauchtumsgruppe Mühlau gewährte Förderung reduzierte den Finanzierungsbeitrag des TVBI gegenüber der IMG. Der Vollständigkeit halber
hielt die Kontrollabteilung fest, dass auch von der Stadt Innsbruck für
den Brauchtumsumzug 2010 der Brauchtumsgruppe Mühlau eine Kultursubvention in Höhe von € 5.000,00 gewährt worden ist.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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