Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf

- S.21

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schäftsführer der IMG informierte im Stellungnahmeverfahren darüber,
dass die Vertragsgrundlage mit den Innenstadtvereinen angepasst
worden wäre.
Betragliche Unterdeckung im Weiterverrechnungsprozess
des Jahres 2010
– Empfehlung

Bei der Betrachtung der in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2010 direkt von der Verrechnung der Innenstadtkarten betroffenen
Aufwands- und Ertragskonten war für die Kontrollabteilung auffällig,
dass sich aus der Bezahlung der von den Betreiberfirmen der IMG in
Rechnung gestellten Innenstadtkarten und der Weiterverrechnung dieser eingelösten Karten an die teilnehmenden Betriebe eine Unterdeckung ergab. Bezogen auf die von der Kontrollabteilung im Geschäftsjahr 2010 festgestellte Unterdeckung ließ sich eine finanzielle Lücke
aus der Weiterverrechnung der gelben Innenstadtkarten von insgesamt
ca. (netto) € 2.800,00 ermitteln.
Recherchen der Kontrollabteilung über das Zustandekommen dieser
Unterdeckung brachten schlussendlich das Ergebnis, dass irrtümlicherweise in den Monaten März und April 2010 die in der Tiefgarage
des Kaufhauses Tyrol eingelösten Innenstadtkarten von der IMG nicht
an die teilnehmenden Betriebe weiterverrechnet worden sind.
Die Kontrollabteilung empfahl der IMG, eine nachträgliche Weiterverrechnung der in den Monaten März und April 2010 in der Tiefgarage
des Kaufhauses Tyrol eingelösten Innenstadtkarten an die teilnehmenden Betriebe zu prüfen und gegebenenfalls vorzunehmen. Die IMG
führte im Anhörungsverfahren aus, dass eine nachträgliche Verrechnung durchgeführt worden wäre.

Zusätzliche nicht
weiterverrechnete
Karten
– Empfehlung

Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung fest, dass in den von der
Kontrollabteilung geprüften Abrechnungsmonaten des Jahres 2010
zusätzlich zu der betreffend die Tiefgarage des Kaufhauses Tyrol bestandenen Abrechnungsdifferenz monatlich zwischen 35 und 68 Karten
von der IMG nicht weiterverrechnet worden sind. Dies belastete monetär, wenngleich lediglich geringfügig (Wert pro Karte ca. € 1,00), die
IMG. Der Geschäftsführer der IMG gab diesbezüglich an, dass es sich
dabei um jene Tickets handeln würde, welche von teilnehmenden Betrieben ausgegeben worden sind, die zum Zeitpunkt der Weiterverrechnung durch die IMG nicht mehr bestanden hätten. Mit dem Verein
Innsbruck-Innenstadt – rund um die Annasäule wäre mündlich vereinbart worden, dass diese nicht weiter verrechenbaren Karten aufgrund
der geringen finanziellen Auswirkung von der IMG bezahlt werden.
Dazu bemerkte die Kontrollabteilung, dass die abgeschlossene Vereinbarung vom 08.08.2007 vorsieht, dass nicht verrechenbare Karten mit
dem Verein abgerechnet werden und die gehandhabte Praxis in diesem Punkt im Widerspruch zur schriftlichen Vereinbarung steht.
Die Kontrollabteilung empfahl, die als Vertragsgrundlage bestehenden
Vereinbarung entweder an die tatsächlich von der IMG gehandhabte
Verrechnungspraxis anzupassen, oder die Abrechnung nach Maßgabe
der in der Vereinbarung getroffenen Regelungen durchzuführen. Die
IMG sagte in ihrer abgegeben Stellungnahme zu, dass nach Rücksprache mit den beiden Vereinen nicht verrechenbare Innenstadtkarten ab
dem Kalenderjahr 2012 den beiden Vereinen am Jahresende in Rechnung gestellt werden.

Zl. KA-10504/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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