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Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf

- S.22

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Rückwirkende
Bonifikation für das
Jahr 2010
– Empfehlung

Ende Februar 2011 wurde den teilnehmenden Betrieben von der IMG
rückwirkend für die Monate März bis Dezember 2010 eine aus den
Geldmitteln der Stadt Innsbruck finanzierte Bonifikation in Höhe von
(brutto) € 0,50 pro eingelöster gelber Innenstadtkarte verrechnet. Der
gesamte Rückvergütungsbetrag belief sich dabei auf (brutto)
€ 110.445,00 bzw. (netto) €92.037,50 und entsprach 220.890 Inne nstadtkarten verteilt auf 120 Betriebe. Anlässlich der Verifizierung des
Rückvergütungsbetrages stellte die Kontrollabteilung fest, dass bei der
Verbuchung der Gutschriften anstelle eines korrekten Umsatzsteuersatzes von 20 % wohl irrtümlicherweise ein Umsatzsteuersatz von
32 % zur Anwendung gelangt ist. Dadurch wurde in der Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Februar 2011 von der IMG ein um
€ 8.367,04 zu hoher Vorsteuerbetrag geltend gemacht.
Die Kontrollabteilung empfahl, den aufgezeigten Sachverhalt in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater zu prüfen und gegebenenfalls
richtigzustellen. Die IMG teile mit, dass mittlerweile eine entsprechende
Korrektur erfolgt wäre.

Finanzielle Unterstützung gelbe Innenstadtkarte durch die
Stadt Innsbruck im Jahr
2011

Für das Geschäftsjahr 2011 beschloss der Stadtsenat in seiner Sitzung
vom 21.09.2011, den auf der Vp. 1/780100-755310 – Laufende Transferzahlung – Innenstadt/Standortmarketing im Voranschlag des Jahres
2011 der Stadt Innsbruck budgetierten Betrag in Höhe von
€ 360.000,00 für die Fortführung des Projektes der gelben Innenstad tkarte sowie zur Finanzierung von Standortmarketingmaßnahmen freizugeben. Diesem Stadtsenatsbeschluss lag ein umfangreicher Bericht
des Büros der Bürgermeisterin zugrunde, aus dem hervorging, dass
die Stadt Innsbruck ihre (weitere) finanzielle Unterstützung der gelben
Innenstadtkarte von der Einhaltung bzw. Entwicklung gewisser „(Mindest-)Qualitätskriterien“ abhängig gemacht hat. Zur Überwachung der
künftigen Entwicklung der gelben Innenstadtkarte wurde die Freigabe
der städtischen Geldmittel an konkrete Maßnahmen geknüpft, für deren
Umsetzung die IMG Sorge zu tragen hat.
4.3 Anteil Projekt „Profilschärfung Marke Innsbruck“

Verwendung Budgetmittel „Erreichbarkeit“
Stadt Innsbruck im
Gesamtbetrag von
€ 360.000,00

Zl. KA-10504/2011

Von den ursprünglich im Rahmen der Budgetposition „Erreichbarkeit“
im Geschäftsjahr 2010 von der Stadt Innsbruck bereitgestellten Geldmitteln in Höhe von € 360.000,00 diente einerseits ein Betrag in Höhe
von € 70.000,00 zur F inanzierung der Gratisparkstunde der Monate
Jänner und Februar des Jahres 2010. Andererseits wurde daraus die
Finanzierungsbeteiligung an den in den Monaten März bis Dezember
des Jahres 2010 eingelösten gelben Innenstadtkarten im Wege der
nachträglich gewährten Bonifikation im Gesamtbetrag von (netto)
€ 92.037,50 sichergestellt. Außerdem tätigte die IMG entsprechend
dem in dieser Angelegenheit gefassten Stadtsenatsbeschluss vom
15.12.2010 im Geschäftsjahr 2010 PR-Initiativen zur Forcierung der
gelben Innenstadtkarte, welche mit einer betraglichen Höhe von (netto)
€ 30.352,33 zu Buche sta nden und ebenfalls aus dem dargestellten
städtischen Finanzierungsbeitrag bedeckt worden sind. Der aus der
Beitragsleistung der Stadt Innsbruck verbleibende Restbetrag des Jahres 2010 fand gemäß Rücksprache mit dem Geschäftsführer der IMG
für das Projekt „Profilschärfung Marke Innsbruck“ Verwendung.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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