Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf

- S.31

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Um eine chronologische Übersicht des beruflichen Werdeganges der
Dienstnehmer zu gewährleisten, hat die Kontrollabteilung empfohlen,
beginnend mit der Einstellung eines Bediensteten, sämtliche ihn betreffenden Schriftstücke in einem Personalakt zusammenzufassen.
Die IMG teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass die bisherigen Dokumente für die Arbeitnehmer der Gesellschaft ab sofort in einem Personalakt zusammengefasst werden würden.
Urlaubskartei

Die Urlaubsansprüche der Bediensteten richten sich grundsätzlich
nach dem Urlaubsgesetz 1976. Als Urlaubsjahr wird anstelle des
Arbeitsjahres das Kalenderjahr praktiziert.
Anlässlich einer Durchsicht der EDV-unterstützt geführten Urlaubskartei ist der beträchtliche Urlaubsrückstand des Geschäftsführers aufgefallen. Die Kontrollabteilung verwies in diesem Zusammenhang auf die
Ausführungen im UrlG, wonach der Urlaub möglichst bis zum Ende
jenes Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, konsumiert werden
soll. Da auch aus unternehmensrechtlicher Sicht die nicht verbrauchten
Urlaube im Sinne des UGB monetär in Form einer Rückstellung bilanzmäßig erfasst werden müssen, wurde empfohlen, für einen Abbau
des Resturlaubsguthabens besorgt zu sein.

Assistentin des
Geschäftsführers

Für das Dienstverhältnis der Assistentin des Geschäftsführers wurde
bis dato kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen. Die das
Arbeitsverhältnis betreffenden wesentlichen Daten sind zwar in Form
eines Dienstzettels dokumentiert, der jedoch weder datiert noch unterfertigt ist. Außerdem fehlte darin eine Regelung, ob und in welcher
Form eine Valorisierung des vereinbarten Monatsentgeltes erfolgen
soll. In der Praxis wurde der Bezug über Anweisung der jeweiligen Geschäftsführung jährlich um 3,0 % angehoben.

Beschäftigungsausmaß

Das Beschäftigungsausmaß der Geschäftsführer-Assistentin ist ab
April 2010 von 30 auf 40 Wochenstunden aufgestockt worden. Nach
den Berechnungen der Kontrollabteilung wäre die in diesem Zusammenhang mit Zustimmung der damaligen Bürgermeisterin und des Aufsichtsratsvorsitzenden vorgenommene Anhebung ihres Monatsbezuges um rd. € 83,00 brutto monatlich höher zu bemessen gewesen.

Jubiläumsgeld

Anlässlich ihres 10-jährigen Dienstjubiläums ist der GeschäftsführerAssistentin im Jahr 2011 vom Geschäftsführer der IMG eine Nettoprämie in der Höhe von € 1.00 0,00 gewährt worden. In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung empfohlen, für bisher nicht geregelte maßgebliche Tatbestände der arbeitsrechtlichen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie Jubiläumsgeld und Bezugsvalorisierung, entsprechende Grundsatzbeschlüsse in den Gremien der
IMG herbeizuführen. Darüber hinaus wurde empfohlen, die Inhalte des
Dienstzettels in weiterer Folge zu ergänzen und mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Die IMG wies in der Stellungnahme darauf hin, dass der Dienstzettel
zwischenzeitlich aktualisiert und mit den noch fehlenden Bestandteilen
ausgestattet worden sei.

Zl. KA-10504/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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