Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf
- S.32
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Personalleihe
Im Rahmen des Prozesses „Marke Innsbruck“ und der der IMG in diesem Zusammenhang eingeräumten Rolle eines „Markenhüters“ ist bei
der Gesellschaft seit 01.07.2010 eine städt. Bedienstete in Form einer
Personalleihe tätig. Nach der Intention des Aufsichtsrates sollte in diesem Zusammenhang durch die Geschäftsführung sichergestellt werden, dass sämtliche für die Umsetzung und Koordination des Kommunikationsmusters der Marke Innsbruck erforderlichen Finanzmittel von
der Stadtgemeinde Innsbruck bereitgestellt werden.
Die Stadtgemeinde Innsbruck hat nun der IMG im Jahr 2010 aus dem
Titel „Personalleihe“ einen Betrag in der Höhe von € 30,2 Tsd. zum
Rückersatz vorgeschrieben. Für das Jahr 2011 werden sich die Refundierungen (einschließlich Dienstgeberanteile) mit rd. € 61,3 Tsd. zu
Buche schlagen. Der Geschäftsführer der IMG erklärte gegenüber der
Kontrollabteilung, dass der allgemeine Finanzierungsbeitrag der Stadt
auch die Personalkosten der betreffenden Mitarbeiterin umfasse.
Strafverfügung
Unter der Position „sonstige Abgaben, Gebühren und Beiträge“ fand
sich auch ein von der IMG übernommener Betrag in der Höhe von
€ 360,00, resultieren d aus einer an die ehemalige Geschäftsführerin
persönlich ergangenen Strafverfügung der Stadt Innsbruck als Bezirksverwaltungsbehörde. Hintergrund der Strafe bildete ein Verstoß gegen
die gewerberechtlichen Bestimmungen, weil sie es bei ihrer Funktionsübernahme verabsäumt hatte, innerhalb von sechs Monaten eine entsprechende Meldung über die Änderung der gewerberechtlichen Geschäftsführung bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten.
Reinigung
Die Unterhaltsreinigung der von der IMG bezogenen Büroräumlichkeiten ist an eine Reinigungsfirma vergeben, wofür zum Zeitpunkt der
Prüfung ein monatlicher Pauschalpreis von € 208,49 zzgl. USt zu en trichten war. Eine Vereinbarung hierüber datierte vom 13. November
2007. Die Kontrollabteilung vermisste darin aber eine Beschreibung
des zu erbringenden Leistungsumfanges ebenso wie eine Regelung
über die Modalitäten allfälliger Preisanpassungen.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, den von der IMG im Zusammenhang mit der Büroreinigung gewünschten Leistungsumfang zu definieren und gleichzeitig mit der ausführenden Firma die für Preiserhöhungen maßgeblichen Parameter festzulegen.
Diesbezüglich gab die IMG im Zuge des Anhörungsverfahrens bekannt, dass der Leistungsumfang der Büroreinigung definiert und die
jährlichen Indexanpassungen vertraglich geregelt worden seien.
Mietkosten Lagerraum
Diverses Equipment, wie Transparente, Feuerlöscher, Warnwesten
etc. lagert die IMG in einem von der Markthallen-Betriebs Gesellschaft m.b.H. angemieteten Lagerraum. Laut Auskunft der IMG ist dieses Mietverhältnis schriftlich nicht geregelt, weswegen eine Verifizierung der ab Jänner 2011 geltend gemachten Erhöhung des (Netto)Mietzinses nicht möglich war.
Da sich auch die Eigentumsverhältnisse in der Zwischenzeit geändert
haben (die Markthalle ist bekanntlich von der Stadtgemeinde Innsbruck
übernommen worden) wurde seitens der Kontrollabteilung empfohlen,
das Mietverhältnis mit der neuen Eigentümerin umgehend schriftlich
festzulegen.
Zl. KA-10504/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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