Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf
- S.39
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Auftrag vom 23.06.2004 In weiterer Folge beauftragte die MA I, (ehemaliges) Amt für Informa-
tion und Organisation, mit Schreiben vom 23.06.2004 (ohne Angabe
einer Geschäftszahl) die Fa. KufGem-EDV GmbH mit der Implementierung der Systemlösung – „KIM-Rechnungswesen“ gemäß deren Angebot vom 19.04.2004.
Betreuungs- und
Wartungsvertrag
vom 29.06.2005
In Anlehnung an den Beschluss des Stadtsenates vom 13.05.2004
wurde mit Datum 29.06.2005 auch ein Software Betreuungs- und Wartungsvertrag zwischen der Fa. KufGem-EDV GmbH als Auftragnehmerin und dem „Magistrat Innsbruck“ als Auftraggeber abgeschlossen.
Nicht stadtrechtskonforme Unterfertigung
Primär auffällig war in diesem Zusammenhang, dass dieser Software
Betreuungs- und Wartungsvertrag nicht stadtrechtskonform gefertigt
worden ist. Im Konnex damit erinnerte die Kontrollabteilung an § 42
(Vertretung der Stadt nach außen) Abs. 2 des Innsbrucker Stadtrechtes, wonach Urkunden, mit denen die Stadt privatrechtliche Verpflichtungen übernimmt, von der Bürgermeisterin zu unterfertigen sind. Betrifft die Urkunde ein Geschäft, zu dessen Abschluss die Zustimmung
des Gemeinderates oder des Stadtsenates (wie hier im konkreten Fall)
notwendig ist, so ist sie unter Anführung des Beschlusses von der Bürgermeisterin und zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderates zu
unterzeichnen.
Die Kontrollabteilung empfahl, diesem Erfordernis in Zukunft ausnahmslos zu entsprechen.
Im Anhörungsverfahren wies der Vorstand des Amtes für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik darauf hin, dass dieser Anregung der Kontrollabteilung bereits seit der Schaffung des neuen Amtes
für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik generell entsprochen werde.
Gegenstand des
Vertrages
Gegenstand dieses Vertrages ist die Betreuung und Wartung der Programmpakete „Zentrale Personen- und Adressverwaltung“, „Haushaltsbuchhaltung Basis“, „Kostenrechnung“ und „Debitorenbuchhaltung“.
Durch den Abschluss dieses Software Betreuungs- und Wartungsvertrages erhält der Stadtmagistrat Innsbruck taxativ aufgezählte Leistungen ( gemäß Pkt. 2 des Betreuungs- und Wartungsvertrages), wie auch
im Pkt. 3 des Betreuungs- und Wartungsvertrages ausdrücklich angeführt wird, welche Leistungen nicht inkludiert sind.
Wartungseinheiten
Die vier dem Betreuungs- und Wartungsauftrag unterliegenden Module
werden mit folgenden Wartungseinheiten verrechnet:
Bereich
Zl. KA-10928/2011
Wartungseinheiten
Zentrale Personen- und
Adressverwaltung
7,49
Haushaltsbuchhaltung Basis
28,50
Kostenrechnung
6,10
Debitorenbuchhaltung
19,22
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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