Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf
- S.40
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Monatliche Vergütung
Die monatliche Vergütung für die Leistungen aus diesem Software Betreuungs- und Wartungsvertrag errechnet sich aus der Summe der
Wartungseinheiten (61,31) multipliziert mit dem Tarif je Einheit in der
(damaligen) Höhe von € 29,90. Daraus ergab sich zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses ein Gesamtbetrag pro Monat im Ausmaß von
netto € 1.833,17. Die monatliche Vergütung wird jeweils für 6 Monate
im Voraus berechnet und ist mit Zustellung der Rechnung fällig.
Formale Aspekte
Der Software Betreuungs- und Wartungsvertrag begann mit
01.07.2005, wobei anzumerken ist, dass das im Vertrag vorgesehene
Anfangsdatum (01.01.2005) handschriftlich auf 01.07.2005 geändert
worden war. Darüber hinaus fehlte auf dem der Kontrollabteilung zu
Prüfzwecken zur Verfügung gestellten Vertragsexemplar auch die
Gegenzeichnung der Fa. KufGem-EDV GmbH und damit die Unterschrift des Vertragspartners bzw. Auftragnehmers.
Der Kontrollabteilung erscheint es als sehr wesentlich, dass nur Vertragsexemplare, die von beiden Vertragspartnern unterschrieben wurden, in die Urkundensammlung aufgenommen werden und empfahl,
diesem Aspekt künftig besondere Beachtung zu schenken. Aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit sollten zudem alle Geschäftsstücke mit einer dem jeweiligen Akt zuordenbaren Geschäftszahl versehen werden.
In der Stellungnahme dazu versicherte der Vorstand des Amtes für
Informationstechnologie und Kommunikationstechnik, dass auch dieser
Empfehlung der Kontrollabteilung seit der Schaffung des neuen Amtes
für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik ausnahmslos
entsprochen und darüber hinaus durch den Einsatz von ActaNova jedem Geschäftsfall eine Geschäftszahl zugeordnet werde.
Verifizierung der
Betreuungs- und
Wartungsentgelte
Die Kontrollabteilung verifizierte auf Basis der vertraglichen Bestimmungen die Betreuungs- und Wartungsgebühren der Fa. KufGem-EDV
GmbH für die Jahre 2009 bis 2011.
In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die Fa. KufGemEDV GmbH bei gleichbleibender Anzahl der Wartungseinheiten den
Tarif je Einheit von € 31,67 in den Jahren 2009 und 2010 auf €32,62
im Jahr 2011 erhöht hatte. Eine schriftliche Information des Auftragnehmers an die Stadtgemeinde Innsbruck über die Gründe der damaligen Tarifanpassung war nicht aktenkundig und gemäß erhaltener Auskunft auch nicht mündlich von der Fa. KufGem-EDV GmbH avisiert
worden.
Die Kontrollabteilung verkannte nicht, dass die Fa. KufGem-EDV
GmbH nach den Bestimmungen des Software Betreuungs- und Wartungsvertrages vom 29.06.2005 berechtigt ist, die Betreuungs- und
Wartungsentgelte „mit Beginn eines jeden Kalenderjahres den geänderten Lohn- und sonstigen Kostenfaktoren anzupassen“. Nach Meinung der Kontrollabteilung sollte allerdings trotz der in diesem Punkt
sehr allgemein gehaltenen Regelung für die Zukunft versucht werden,
die Tarifanpassungen vom Auftragnehmer anhand offizieller Parameter
(VPI, kollektivvertragliche Lohnerhöhungen u.a.m.) messbar und auch
transparent in schriftlicher Form nachweisen zu lassen.
Zl. KA-10928/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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