Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21062012.pdf

- S.46

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Dienstleistungen nach dem BVergG 2002 (BGBl I 99/2002)“ zurückzuführen.
Vorteile
Vereinbarung
vom 18.11.2004
(Vertrag RO040006-13)

Die Beauftragung des eben angeführten Pools in der Höhe von 50
Stunden zu BBG-Konditionen hatte gegenüber dem zuvor angeführten
Bestellschein vom 08.09.2003 u.a. den Vorteil, keine Verpflichtung hinsichtlich einer Mindestabnahme (25 % des vereinbarten Stundenkontingentes) oder Vorausfakturierung von Stunden eingehen zu müssen.
Zudem verringerte sich der Stundensatz für einen IT-Spezialisten um
immerhin brutto € 30,00 auf brutto € 150,00 pro Stunde.

Weitere Vereinbarungen In weiterer Folge gab die Kontrollabteilung einen Überblick über die

Inhalte (Vertragsnummer, Stundenanzahl, Stundensatz, Auftragsbestätigung und Vertragsende) der seit 01.01.2005 bis zum Prüfungszeitpunkt (Dezember 2011) in Auftrag gegebenen Serviceverträge. Bei den
in Euro angegebenen Stundensätzen und Auftragswerten handelt es
sich um Bruttobeträge:
Auftragsbestätigung
vom

Vertrag
Nr.

Stundenanzahl

Std.satz

AuftragsWert

Vertragsende

12.04.2010

TM002061A

50,00

162,00

8.100,00

28.09.2011

05.01.2010

TM002061

50,00

162,00

8.100,00

keine Angaben

12.04.2007

AW00961-46

50,00

157,20

7.860,00

keine Angaben

28.01.2005

TM000900

25,00

150,00

3.750,00

30.06.2006

SUMME

175,00

27.810,00

Vereinbarung
vom 28.01.2005
(Vertrag TM000900)

Im Zusammenhang mit dem von der Fa. IBM mit Auftragsbestätigung
vom 28.01.2005 zur Verfügung gestellten Pool (25 Stunden) hat die
Kontrollabteilung die Verrechnung der Stunden einer Verifizierung
unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass insgesamt 85,3 Stunden
zu den hierfür festgelegten Bedingungen in Anspruch genommen bzw.
abgerechnet worden sind.

Verrechnete
Dienstleistungen

Den Recherchen der Kontrollabteilung zufolge war der eben genannte
Stundenpool bereits mit Erbringung der Dienstleistung der Fa. IBM am
17.08.2006 ausgeschöpft bzw. wurde die vereinbarte Maximalstundenanzahl überschritten. Im Hinblick auf eine Erweiterung des Stundenkontingentes war kein Schriftverkehr aktenkundig. Somit wurden im
Beobachtungszeitraum 2006 bis 2007 insgesamt 60,3 Dienstleistungsstunden im beiderseitigen Einvernehmen, also ohne weiteren Bestellschein bzw. Auftrag, erbracht und bezahlt. Die Kontrollabteilung hat
dazu empfohlen, künftig im Falle eines Abrufes von über das Maximalstundenkontingent hinausgehenden Dienstleistungen eine schriftliche
Vertragsverlängerung zum ursprünglichen Auftrag zu erstellen.

Abstimmung
Darüber hinaus nahm die Kontrollabteilung eine Abstimmung der zu
Stundenaufzeichnungen diesem Vertrag in den Jahren 2005 bis 2007 der Stadt Innsbruck ver-

rechneten Dienstleistungsstunden mit jenen lt. Stundenaufstellung der
Fa. IBM vor. Die Abgleichung ergab eine marginale Stundendifferenz
zu Gunsten der Stadt Innsbruck.

Zl. KA-10928/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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