Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21112013-geschwaerzt.pdf

- S.5

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11.

II-SV 1738e/2013
Parkraumbewirtschaftung, Neuorganisation - Verordnungen nach
Straßenverkehrsordnung (StVO)
und Parkabgabegesetz

Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, FPÖ,
RUDI, TSB, GRin Moser und INN-PIRAT;
17 Stimmen):
Der Antrag auf Zurückstellung des Antrages
wird abgelehnt.
Zurückgewiesene Anträge:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verordnungsentwürfe werden dahingehend abgeändert, dass die im Westen in
den Gebieten im Entwurf für den Endausbau als gebührenpflichtige Parkstraße bezeichneten Zonen S, U und T abzüglich der
derzeitigen Zone 21, eine gebührenfreie
180-Minuten-Kurzparkzone (Montag bis
Freitag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr) entsteht. Das Gebiet der derzeitigen Zone 21
bleibt eine gebührenpflichtige 180-MinutenKurzparkzone (Montag bis Freitag von
9.00 Uhr bis19.00 Uhr).
Die Erweiterungsgebiete im Osten (Zonen
K, R, Q und P) werden auch hinkünftig nicht
bewirtschaftet. Die derzeitigen gebührenfreien Kurzparkzonen im Osten bleiben erhalten. In den Grenzregionen Wiesengasse
und Kärntner Straße wird ebenfalls eine
180-Minuten gebührenfreie Kurzparkzone
eingeführt. Auch die Erweiterungsgebiete in
den Zonen L und M erfolgen als gebührenfreie 180-Minuten Kurzparkzone.
In der Innenstadt bleibt die derzeitige Regelung bestehen, lediglich die Neueinteilung
der Parkzonen wird entsprechend der Vorlage vorgenommen.

setzt, wenn dem Gemeinderat über die Umsetzung schriftlich berichtet wurde und dieser den Bericht zustimmend zur Kenntnis
genommen hat.
Die Stadtregierung wird beauftragt, dem
Gemeinderat eine Reform der Vergaberichtlinien für Firmen- und Serviceparkkarten bis
zum 31.3.2014 zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei ist insbesondere darauf zu
achten, dass die Vergaberichtlinien gelockert werden, um mehreren Innsbrucker Unternehmerinnen bzw. Unternehmern diese
Möglichkeit einzuräumen. Ergänzend wird
die Stadtregierung aufgefordert, die Vergabe dieser Parkkarten für die Kernzeit zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr zu prüfen.
MMag.a Traweger-Ravanelli e. h.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Bericht samt Antrag wird dahingehend abgeändert, dass bis
zur vollständigen Umsetzung der nachstehenden Begleitmaßnahme die Umsetzung
des Antrages ausgesetzt wird. Die Begleitmaßnahme gilt dann als vollständig umgesetzt, wenn dem Gemeinderat über die Umsetzung schriftlich berichtet wurde und dieser den Bericht zustimmend zur Kenntnis
genommen hat.
Die Stadtregierung wird beauftragt, mit den
zuständigen Dienststellen im Stadtmagistrat, Beteiligungsunternehmen und in Zusammenarbeit mit geeigneten Vereinen ein
Konzept auszuarbeiten, inwieweit die steigenden Wohnkosten, verursacht durch die
neue Parkraumbewirtschaftung, abgefedert
werden können und selbiges umzusetzen.
MMag.a Traweger-Ravanelli e. h.

MMag.a Traweger-Ravanelli e. h.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Bericht samt Antrag wird dahingehend abgeändert, dass bis
zur vollständigen Umsetzung der nachstehenden Begleitmaßnahme die Umsetzung
des Antrages ausgesetzt wird. Die Begleitmaßnahme gilt dann als vollständig umgeGR-Sitzung 21.11.2013

Der gemäß Beschluss des Stadtsenates
vom 6.11.2013 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegte Bericht samt Antrag wird dahingehend abgeändert, dass bis
zur vollständigen Umsetzung der nachstehenden Begleitmaßnahme die Umsetzung
des Antrages ausgesetzt wird. Die Begleitmaßnahme gilt dann als vollständig umgesetzt, wenn dem Gemeinderat über die Um-