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Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21112013-geschwaerzt.pdf

- S.15

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- 15 -

mächtigen Vertretung in den Gremien des
Projektes SINFONIUA zu betrauen.
20.2

Verkehrsmaßnahme

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI;
6 Stimmen):

22.

III 12680/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL - B28/2, Arzl, Bereich Gerhild-Diesner-Straße (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. AL B28/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

Der Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 25.9.2013 wird
gemäß Beilage genehmigt.

Beschluss (einstimmig):

21.

Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL - B28/2, Arzl, Bereich Gerhild-Diesner-Straße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL - B28/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.

III 11457/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR - B10, Pradl, Bereich Gaswerkstraße Nr. 8, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.11.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. PR - B10, Pradl, Bereich Gaswerkstraße Nr. 8, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird mit folgendem Zusatz beschlossen:
Hinsichtlich der Begrünung des Daches ist
eine textliche Ergänzung vorzunehmen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.

GR-Sitzung 21.11.2013

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.11.2013:

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Festlegungen außer Kraft.