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Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21112013-geschwaerzt.pdf

- S.61

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814000 – Straßenreinigung. Die jeweiligen budgetierten Aufwendungen wurden im Berichtsjahr im Bereich der Allgemeinen Sicherheit und
Veranstaltungen um € 0,53 Mio. (+ 28,6 %) bzw. bei den Kindergärten
um € 0,66 Mio. (+ 6,5 %) und der Straßenreinigung um € 1,23 Mio.
(+ 24,5 %) überschritten.
Hinzuweisen ist an dieser Stelle auch auf den Abschnitt „Sport und
außerschulische Leibeserziehung“, UA 269000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen sowie auf den Abschnitt „Wirtschaftliche Unternehmungen“, UA 875000 – Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH. Die Ausgaben im Rahmen dieser Ansätze lagen im
Jahr 2012 im ersten Fall um € 1,32 Mio. (+ 36,3 %) über dem Präliminare, wobei allein für die Olympischen Jugend-Winterspiele
(YOG 2012) um € 1,00 Mio. mehr als veranschlagt benötigt worden ist.
Im zweiten Fall wies der Voranschlag 2012 für den Unterabschnitt der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH insgesamt
€ 10,06 Mio. auf, zu verbuchen waren allerdings tatsächliche Ausgaben in der Höhe von € 11,16 Mio., was Mehraufwendungen im Ausmaß
von € 1,10 Mio. (+ 11,0 %) entspricht.
Bemerkenswert ist darüber hinaus, dass die Stadt Innsbruck im Jahr
2012 eine Landesumlage in der Höhe von € 11,82 Mio., das bedeutet
einen um € 0,66 Mio. (+ 5,9 %) höheren Beitrag als im Jahr 2011, leisten musste. An den Tiroler Gesundheitsfonds hat die Stadt Innsbruck
im Jahr 2012 insgesamt € 23,41 Mio. überwiesen, was im Vergleich mit
dem Vorjahr eine Mehrbelastung von € 1,24 Mio. (+ 5,6 %) darstellt.
Für den Ausgabenbereich wesentlich ist zudem auch die jeweilige Dotierung der Rücklagen und die Zuführung an den AO-Haushalt. Der
Jahresrechnung 2012 ist in diesem Zusammenhang zu entnehmen,
dass den Rücklagen im Ordentlichen Haushalt insgesamt € 0,48 Mio.,
das heißt ein um 0,07 Mio. (- 12,2 %) geringerer Betrag als präliminiert,
zugeführt worden ist. Der AO-Haushalt 2012 konnte mit insgesamt
€ 13,28 Mio. dotiert werden, was im Vergleich mit dem Voranschlag
2012 Mehrausgaben in der Höhe von € 8,28 Mio. (+ 165,6 %) bedeutet.
Finanzausgleich

Mit 01.01.2008 ist das Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für
die Jahre 2008 bis 2014 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen wurden (FAG 2008), BGBl. I
Nr. 103/2007, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 82/2012, in Kraft getreten. Mit dem FAG 2008 wurden grundsätzlich vor allem die Aufbringung und Verteilung der Steuern sowie wichtige Transferzahlungen
zwischen den Gebietskörperschaften neu geregelt.
Außerdem haben sich aufgrund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes mit Beginn des Jahres 2012 zwei Änderungen ergeben. Zum
einen wurde die Verteilung der Anteile aus dem Getränkesteuerausgleich modifiziert und zum anderen wurde von den Ertragsanteilen der
Gemeinden ein Betrag in Höhe der für das Jahr 2010 geleisteten Beträge der Gemeinden und Sozialhilfeverbände zu den Kosten des Landespflegegeldes zu Gunsten der Ertragsanteile des Landes abgezogen.

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Zl. KA-08253/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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