Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21112013-geschwaerzt.pdf

- S.63

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Im Zuge ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass in der
Beilage zur Jahresrechnung 2012 weiterhin eine Betriebsmittelrücklage
in der gegenüber dem Vorjahr unveränderten Höhe von € 14.534,57
ausgewiesen war. Die Kontrollabteilung empfahl daher, die Betriebsmittelrücklage aufzulösen und diese Gegebenheit bei der Erstellung
der Jahresrechnung 2013 zu berücksichtigen. Dazu teilte das Amt für
Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV mit, dass der Empfehlung
der Kontrollabteilung bereits nachgekommen worden sei und die hierfür zuständigen Gremien entsprechende Beschlüsse fassen werden.
Entsprechend den seit dem Jahr 2011 geltenden landesgesetzlichen
Bestimmungen hat die Stadt Innsbruck nun zur Vorsorge für künftige
Erfordernisse zum einen Erneuerungsrücklagen und zum anderen
Sonderrücklagen für Aufwendungen, die sonst aus Darlehen oder anderen außerordentlichen Einnahmen bestritten werden müssten, zu
bilden bzw. anzulegen.
Erneuerungsrücklage

Im Jahr 2012 war der Erneuerungsrücklage kein Betrag zugeführt worden, womit diese zum 31.12.2012 wie im Vorjahr mit einem Betrag in
der Höhe von rd. € 8,3 Mio. zu Buche stand.

Sonderrücklage
„Garagen-Stellplätze“

Die Sonderrücklage „Garagen-Stellplätze“ erhöhte sich im Jahr 2012
um rd. € 78,6 Tsd. auf insgesamt ca. € 472,6 Tsd. Der jährliche Zugang hat der Höhe der Ist-Einnahmen auf der Vp. „Interessentenbeiträge Par. 9 Abs. 4 TBO“ im Unterabschnitt „Gemeindestraßen“ zu entsprechen; dies war im Jahr 2012 auch der Fall.

Sonderrücklage
„Universität“

Im Wirtschaftsjahr 2012 hat die Haushaltsrücklage „Universität“ eine
Zuführung in der Höhe von € 400,0 Tsd. erfahren, womit der Stand
dieser Rücklage zum 31.12.2012 insgesamt € 1,8 Mio. betragen hat.
Die Dotation ist auf den vom GR in seiner Sitzung vom 09.12.2010
einstimmig gefassten Beschluss zurückzuführen, der bestehenden
Sonderrücklage „Universität“ jährlich einen Betrag in der Höhe von
€ 400,0 Tsd. zuzuführen. Die Verwendung dieser Rücklagenzuführung
ist zweckgebunden und für Baukostenzuschüsse im Zusammenhang
mit den Infrastrukturausgaben der Innsbrucker Universitäten gem. Universitätsgesetz 2002 vorgesehen.

Sonderrücklage
„Bildungs- und
Kulturbau“

Die Haushaltsrücklage „Bildungs- und Kulturbau“ in Höhe von € 2,9
Mio. war bereits im Jahr 2004 vorausschauend zur Finanzierung von
Kulturprojekten eingerichtet worden. Im Jahr 2007 wurde dieser Rücklage ein Betrag in Höhe von € 3,5 Mio. zugeführt. In den Jahren 2008
bis 2012 erfolgte weder eine Zuschreibung noch eine Entnahme, weshalb zum Ende des Wirtschaftsjahres 2012 rd. € 6,4 Mio. eingestellt
waren.

Sonderrücklage
„Bedeckung AOH“

Die Haushaltsrücklage „Bedeckung AOH“ war zum Jahresbeginn 2012
mit einer Höhe von rd. € 2,9 Mio. ausgewiesen. Im geprüften Wirtschaftsjahr wurden dieser Rücklage weder Beträge zugeführt noch
entnommen.

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Zl. KA-08253/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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