Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21112013-geschwaerzt.pdf
- S.71
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Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
15.03.2011 zur Übertragung dieser nicht verbrauchten Kreditreste aus
den Ansätzen 2010 in die AO-Haushalte 2011 und 2012 angenommen,
wobei im Detail für das Jahr 2012 ein Übertrag im Ausmaß von
€ 0,33 Mio. genehmigt worden ist.
Rund ein Jahr später hat die MA IV mit Schreiben des Referates
Budgetabwicklung und Finanzcontrolling vom 27.02.2011, Zl.
IV – 11796/2011, eine weitere mit den Anordnungsberechtigten abgestimmte Liste der aus sachlichen Gründen unbedingt notwendigen
Überträge – diesmal aus dem AO-Haushalt 2011 in den AO-Haushalt
2012 – in der Höhe von € 2,42 Mio. zur Genehmigung durch den Gemeinderat vorgelegt. Der Ausschuss für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen befasste sich am 20.03.2012 mit dieser Angelegenheit,
der Gemeinderat nahm in seiner Sitzung vom 29.03.2012 den Antrag
zur Übertragung von Kreditresten in der Höhe von € 2,42 Mio. aus dem
AO-Haushalt 2011 in den AO-Haushalt 2012 sowie deren Bedeckung
aus der Rücklage des AO-Haushaltes an.
Der Gesamtübertrag aus den AO-Haushalten 2010 und 2011 in den
AO-Haushalt 2012 belief sich demnach in Summe auf € 2,75 Mio.
Die Kontrollabteilung stellte in diesem Zusammenhang fest, dass der
Übertrag der nicht verbrauchten Ansätze aus dem Rechnungsjahr
2011 in das Haushaltsjahr 2012 wiederum verringert werden konnte
und im Vergleich der letzten fünf Jahre am geringsten ausgefallen ist.
Folgeausgaben bzw.
Folgeeinnahmen
Eine Grundlage für die jährliche Budgeterstellung im AO-Haushalt bildet der jeweilige Investitionsplan, in dem sämtliche durchzuführenden
Projekte detailliert dargestellt werden. Nach den für die Erstellung des
Investitionsplanes festgelegten Richtlinien sind die Mittelanmelder u.a.
verpflichtet, für neue bzw. alle noch nicht begonnenen Vorhaben ab
einem Gesamtinvestitionsvolumen von € 750.000,00 unbedingt für jedes einzelne dieser Vorhaben die zu erwartenden Folgeausgaben bzw.
-einnahmen, aufgeteilt auf die angegebenen Jahre, zu ermitteln und
bekannt zu geben.
Die Kontrollabteilung hat bereits in ihren früheren Berichten diese Problematik erörtert und auch darauf hingewiesen, dass die Bekanntgabe
der Folgeeinnahmen bzw. -ausgaben für die politische Entscheidung,
ob ein künftiges Projekt tatsächlich verwirklicht werden soll, eine wesentliche Grundlage darstellt. Eine ähnliche Feststellung hat auch der
(Bundes-)Rechnungshof in der Vergangenheit in der Weise getroffen,
als er seinerzeit darauf verwiesen hatte, dass ohne Bekanntgabe dieser Beträge eine wichtige Entscheidungsgrundlage fehlen würde.
Eine stichprobenartige Prüfung der einschlägigen Unterlagen für das
Jahr 2012 ergab, dass diese Auflage mehrfach nicht beachtet worden
ist. Im Rahmen einer in dieser Angelegenheit abgehaltenen Besprechung in der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft argumentierte der zuständige Sachbearbeiter gegenüber der Kontrollabteilung, dass eventuelle Folgeeinnahmen und/oder -ausgaben mancher
Projekte äußerst schwierig oder in Einzelfällen überhaupt nicht abschätzbar bzw. zu quantifizieren seien. Dieser Argumentation konnte
die Kontrollabteilung durchaus folgen, erinnerte in diesem Zusammenhang allerdings auch an die von der MA IV jährlich verlautbarten
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Zl. KA-08253/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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