Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 01-Jaenner_geschwaerzt.pdf
- S.53
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sition ihr Rolle ernst nimmt, können wir das
Problem lösen, indem wir über diesen Punkt
noch einmal abstimmen.
Magistratsdirektor Dr. Holas vertritt die
Rechtsansicht, wenn wir nicht monieren,
dann würde der Beschluss gültig sein. Ich
kann dieser Rechtsansicht nicht ganz zustimmen. Ich kann nur für die Innsbrucker
Volkspartei (ÖVP) sagen, dass wir nicht
monieren. Es ist nicht besonders sinnvoll,
diesen Betrag erst einen Monat später auszuzahlen. Wenn die anderen Kräfte der Opposition nichts dagegen haben, dann wäre
der Antrag in Ordnung.
Es war mir wichtig, darauf hinzuweisen,
wenn die Mitglieder des Gemeinderates bei
einer Abstimmung nicht anwesend sind und
ein Fehler passiert, den man erst später
bemerkt hätte, wird das Geld auf der falschen Seite gelagert, nämlich auf jener, wo
man es nicht ausgeben kann.
Ich wollte in unserer Aufgabe nur darauf
aufmerksam machen, dass die Geschäftsordnung einzuhalten ist.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Vielen Dank
für den Hinweis. Ich erachte den Punkt als
moniert, weil dies festgestellt wurde. Die
Abstimmung ist damit ungültig. Wenn es
notwendig ist, den Punkt vor dem 31.1.2013
zur Abstimmung zu bringen, berufe ich kurzfristig eine Sitzung des Gemeinderates ein.
StR Mag. Fritz: Wir sprechen nicht über
einen Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2012, sondern zum außerordentlichen Haushalt 2013. Daher wird es
sich ausgehen, wenn wir diesen Punkt in
der Sitzung des Gemeinderates im Feber 2013 behandeln.
StR Mag. Dr. Platzgummer: Zur Geschäftsordnung! Das ist kein Malheur und
es fällt niemandem ein Stein aus der Krone.
Es ist nicht schlecht, wenn man darauf hinweist, dass dies ein rechtswidriger Vorgang
ist.
Jetzt wären wieder genug Mitglieder des
Gemeinderates im Saal anwesend. Es gab
keinen Beschluss, da der Gemeinderat nicht
beschlussfähig war. Wir verwehren uns sicher nicht, wenn die Frau Bürgermeisterin
jetzt zu diesem Tagesordnungspunkt den
Beschluss nachholen möchte. Diese Geschichte wäre dann rechtlich sauber erledigt.
GR-Sitzung 17.1.2013
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Es gibt auf Grund der neuen Geschäftsordnung die Möglichkeit, einen eingebrachten
Antrag mit einer ¾-Mehrheit dringend zu
machen. Wenn wir so einen Antrag jetzt
stellen, dann ist dieser heute noch zuzulassen und zu beschließen. Dieses Mittel würde ich in diesem Fall wählen, da es geschäftsordnungsmäßig konform ist und damit der Sache dient.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich muss mich
jetzt erst wieder schlau machen, wann so
ein dringender Antrag gestellt werden kann.
Ich würde es für einfacher erachten und das
ist im Sinne der Erziehung des Gemeinderates nicht schlecht, zu sehen, dass wir nur
beschlussfähig sind, wenn alle Mitglieder im
Raum sind.
So ein Antrag kann natürlich gestellt werden, ich bin mir aber nicht sicher, ob man
diesen mitten in der Diskussion stellen
kann. Meiner Ansicht nach kann so ein Antrag erst unter dem Tagesordnungspunkt
"Einbringung von Anträgen" gestellt werden.
Ich bedanke mich für den Hinweis. Wir werden diesen Akt auf die Tagesordnung der
nächsten Sitzung geben. Es läuft uns doch
gar nichts davon.
Da der Gemeinderat bei der Abstimmung
(Seite 48) nicht beschlussfähig war, ist der
Akt nochmals auf die Tagesordnung der
nächsten Sitzung des Gemeinderates am
21.2.2013 zu setzen.
25.
Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2012
Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen
Haushalt 2012 wird gemäß Beilage genehmigt.
GR Onay referiert den Antrag des Ausschusses für Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung und Petitionen vom 10.12.2012: