Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-22022010.pdf
- S.1
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terin der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) zur Umsetzung empfohlen werden soll.
K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 2 . 2 . 2 0 1 0
1.
Hintanhaltung der Umsetzung
der im Aufsichtsrat der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) beschlossenen schrittweisen rückwirkenden Heranführung der seit 1999 nicht valorisierten Richtwertmietzinse an
den aktuellen Richtwert samt
nachfolgender Valorisierung,
Einsetzung einer Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe soll auch die Möglichkeit haben, unabhängige ExpertInnen beizuziehen.
2.
Darüber hinaus wird der Wohnungsausschuss ersucht, sich langfristig mit
der künftigen Mietzinsbildung in den
"Stadtwohnungen" zu befassen, vor
allem was Vorschläge an die Wohnbauförderung des Landes Tirol und
die Mietzinsbildung nach Auslaufen
der Wohnbauförderungsdarlehen bei
den Wohnungen der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) betrifft.
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin wird ersucht, die Umsetzung
der im Aufsichtsrat der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
beschlossenen schrittweisen rückwirkenden Heranführung der seit dem Jahr 1999
nicht valorisierten Richtwertmietzinse an
den aktuellen Richtwert samt nachfolgender Valorisierung hintanzuhalten.
Mag.a Schwarzl, Carli, Mag. Fritz, Hof,
Dr.in Krammer-Stark, Linser, Mag.a Pitscheider, Mag.a Schindl-Helldrich,
Federspiel, Weiskopf, Haager, Kunst,
Mag. Kogler und Volderauer; alle e. h.
Der Gemeinderat setzt eine Arbeitsgruppe
bestehend aus erweitertem Stadtsenat
und Wohnungsausschuss sowie VertreterInnen der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) ein und bittet die
Frau Bürgermeisterin, diese Arbeitsgruppe
zu koordinieren.
Der von StRin Mag.a Schwarzl und
MitunterzeichnerInnen eingebrachte
Antrag wurde abgelehnt.
Diese Arbeitsgruppe soll
1.
aufbauend auf vollständig von der
Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) zur Verfügung gestellten
Daten über die herrschenden unterschiedlichen Formen der Mietzinsbildung in den städtischen Wohnungen,
über die aktuell vorgesehene und gestoppte rückwirkende Valorisierung,
über rechtliche Voraussetzungen und
Möglichkeiten sowie sozialpolitisch
gerechte sinnvolle Formen der Mietzinsbildung in "Stadtwohnungen" beraten und einen sozialen und nachhaltigen Vorschlag für eine sozial
ausgewogene Mietzinsbildung in den
dem Richtwert unterliegenden Wohnungen der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) erarbeiten,
der dann vom Gemeinderat der Frau
Bürgermeisterin als Eigentümervertre-
GR-Sitzung 22.2.2010
Mehrheitsbeschluss bei geheimer
Abstimmung (gegen 14 Pro-Stimmen):
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin hat die Geschäftsführung der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) anzuweisen, die
Mieten für jene Wohnungen, für die die
Mietzinsbildung nach de Richtwertmietzins
erfolgt, mit 90 % des jeweils aktuellen
Betrages des Richtwertmietzinses
vorzuschreiben.
Grünbacher e. h.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
der Fraktion "Für Innsbruck" und GR
Kritzinger, 12 Stimmen, gegen 8 SPÖ und
6 ÖVP):
Der von GR Grünbacher eingebrachte
Antrag wird abgelehnt.