Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-22042010.pdf

- S.15

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Zl. KA-01590/2010

BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG VON
TEILBEREICHEN DER GEBARUNG DER
ERHOLUNGSHEIME DER STADT INNSBRUCK
„HAUS INNSBRUCK – FORELLENHOF“
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung der Erholungsheime der Stadt Innsbruck „Haus Innsbruck –
Forellenhof“ vom 6.4.2010 eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 13.4.2010 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 6.4.2010, Zl. KA-01590/2010, ist
allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat
oder in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat
einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang

Prüfkompetenz

Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 IStR u.a. auch beauftragt,
die Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu
prüfen. Diese Prüfungsbefugnis kann die gesamte Gebarung oder bestimmte Teile davon umfassen und hat sich nach § 74a Abs. 1 leg. cit.
auf die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit sowie auf die
ziffernmäßige Richtigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung zu
erstrecken.

Prüfungsgegenstand

In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages hat die Kontrollabteilung eine stichprobenartige Einschau in Teilbereiche der Gebarung der
Erholungsheime der Stadt Innsbruck, „Haus Innsbruck“ und „Forellenhof“, in Westendorf durchgeführt.
Prüfungsrelevantes Wirtschaftsjahr war grundsätzlich das Jahr 2008.
Im Zuge der durchgeführten Prüfung wurde aus Gründen der Aktualität
und Zeitnähe fallweise auch das Jahr 2009 tangiert, wie auch teilweise
Daten aus Vorjahren dargestellt worden sind.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht werden aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.

Anhörungsverfahren

Zl. KA-01590/2010

Das gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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