Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-22042010.pdf
- S.18
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Schenkungs- oder im Versteigerungsweg in das Eigentum der Stadtgemeinde Innsbruck gelangt. Daneben hat die Stadt zur Arrondierung
des dortigen Grundbesitzes einzelne Grundstücke im Kaufweg erworben.
Abweichung im Flächenbestand
Die Gesamtfläche der unter der EZ 292 GB 82006 Westendorf zusammengefassten Grundstücke hat lt. aktuellem Grundbuchauszug eine
Gesamtfläche von 16.362 m² ergeben, wogegen in der Vermögensrechnung der Stadt diesbezüglich nur eine Grundfläche von 16.295 m²
geführt wird. Die schließlich beim Flächenbestand des Gst 1500/5 zu
Tage getretene Differenz in der Höhe von 67 m² basierte auf einem
dokumentierten Grundbuchauszug des Referates Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen vom Mai 2006. Da auf beiden Grundbuchauszügen
als letzte Tagebuchzahl die gleiche Nummer angeführt war, empfahl
die Kontrollabteilung, um eine Feststellung des tatsächlichen Flächenbestandes des gegenständlichen Grundstückes bemüht zu sein.
Im Anhörungsverfahren hat die MA IV angekündigt, dass der Flächenbestand vom Referat Rechtsberatung/Liegenschaftsverwaltung überprüft werden wird.
Monetäre Bewertung
der Liegenschaften
Die den Heimen Westendorf zuordenbaren Grundstücke und baulichen
Anlagen sind in den vom Wirtschaftstreuhänder aufgestellten Jahresabschlüssen nicht erfasst.
In der Vermögensrechnung der Stadt ist der städt. Besitzstand in
Westendorf für das Jahr 2008 mit einem Wert von rd. € 825,9 Tsd.
ausgewiesen. Die Wertansätze der verschiedenen Liegenschaften präsentierten sich dabei jedoch uneinheitlich, wobei bei jenen, im Schenkungsweg erworbenen Liegenschaften die diesen Ansätzen zugrunde
gelegten Parameter mangels verfügbarer Unterlagen nicht eruiert werden konnten. Parallel dazu verhielt es sich mit den im Anlagenspiegel
der Vermögensrechnung 2008 enthaltenen Objektwerten. Auch hier
waren keine Grundlagen in Bezug auf die Anschaffungskosten dokumentiert.
Um eine einheitliche Vorgangsweise bei der Werterfassung von
Grundstücken und baulichen Objekten zu gewährleisten, empfahl die
Kontrollabteilung, entsprechende Rahmengrundsätze zu definieren und
schriftlich festzulegen.
Laut Stellungnahme der MA IV wird sich das Referat Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen mit dem Referat Rechtsberatung/Liegenschaftsverwaltung in Verbindung setzen, um einerseits die jeweiligen Zuständigkeiten abzuklären und andererseits eine Evaluierung im Sinne der
Anregung der Kontrollabteilung vorzunehmen.
Verpachtung
Zl. KA-01590/2010
Aus dem Gutsbestand der EZ 90028 GB 82006 Westendorf ist im Jahr
2002 ein Gst mit einem Gesamtflächenausmaß von 38.975 m² hinsichtlich der landwirtschaftlich nutzbaren Teilfläche (37.280 m²) an einen
Landwirt zwecks landwirtschaftlicher Nutzung verpachtet worden.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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