Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-22042010.pdf

- S.19

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Nachdem der Pachtvertrag im Jahr 2005 ausgelaufen ist, wurde von
einer Vertragsverlängerung im Hinblick auf eine angedachte anderweitige Verwertung des Areals im Zusammenhang mit einem Golfplatzprojekt zunächst Abstand genommen. Die Bestellung der landwirtschaftlichen Nutzflächen wurde aber weiterhin durch den bisherigen Pächter
bewerkstelligt.
Mit Wirkung vom 1.1.2010 kam es nun mit dem vormaligen Pächter –
nachdem die früheren Nutzungsüberlegungen zwischenzeitlich obsolet
geworden sind – zum neuerlichen Abschluss eines Pachtvertrages. In
diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass im
Rahmen der vereinbarten Wertsicherung des Hauptpachtzinses die
konkrete Benennung jenes VPI, nach welchem die Werterhaltung vorgenommen werden soll, übersehen worden ist. Es wurde deshalb empfohlen, mittels Nachtrag eine Präzisierung zur Berechnung der Wertsicherung vorzunehmen.
Diesbezüglich hat die MA IV in ihrer Stellungnahme eine genaue Präzisierung des VPI durch das Referat Rechtsberatung/Liegenschaftsverwaltung zugesichert.
Pachtzinsnachzahlung

Im Vorfeld zum neuen Pachtvertrag hat die IISG dem Pächter die von
ihm in den vergangenen Jahren erfolgte (unentgeltliche) Nutzung
nachträglich in Rechnung gestellt und den Rechnungsbetrag (in der
Höhe von rd. € 3,9 Tsd.) im Rahmen ihrer Geschäftsbesorgung für die
Stadt unter dem Titel „Pachte, Anerkennungszinse und sonstige Vorschreibungen“ vereinnahmt.

Einnahmenzuordnung
im Rechenwerk der
Stadt

Aus den der Stadt anlässlich der Jahresabrechnung übermittelten Daten ist der oben beschriebene Vorgang für den befassten Sachbearbeiter aber nicht ersichtlich, weshalb dieser Erlösposten im Rechenwerk
der Stadt nicht dem TA 892010 - Westendorf zugeordnet ist, sondern
beim TA 840000 - Grundbesitz unter der Post „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“ aufscheint.
Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass die Heime Westendorf zum
Bereich der Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit zählen, deren
Überschüsse bzw. Abgänge in die Maastricht-Ergebnisrechnung einfließen. Im Sinne der Transparenz und Kostenwahrheit hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Möglichkeiten einer Umgestaltung der Jahresabrechnung aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag zu prüfen.
Die MA IV hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens mitgeteilt, dass in
Abstimmung mit der IISG geprüft werden wird, wie eine Darstellung
des „Ergebnisses Westendorf“ im Voranschlag und im Rechnungsabschluss der Stadt transparent dargestellt werden kann.

Zl. KA-01590/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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