Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-22042010.pdf
- S.20
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5 Inventarwesen
Betriebs- u. Geschäftsausstattung – Wertansatz in der Vermögensrechnung
Im Zuge einer stichprobenartigen Prüfung des Inventars wurde festgestellt, dass der Wert des beweglichen Vermögens der Heime Westendorf seit 2003 in der Vermögensrechnung der Stadt nicht mehr enthalten ist. Der Grund hiefür lag darin, dass fälschlicherweise angenommen
wurde, die Heime Westendorf seien damals in das Vermögen der neu
gegründeten IIG & Co KG übergegangen.
Inhalt der Inventarverzeichnisse
Die im Referat Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen aufliegenden Inventarlisten waren demzufolge nicht auf einem aktuellen Stand, zumal
auch seitens der Heimverwaltung keine eigenen Inventaraufzeichnungen geführt worden waren. In den Inventarlisten schienen mehrfach
Gegenstände auf, die schon ausgeschieden oder zurückgestellt worden
sind. Andererseits sind die Zugänge der vergangenen Jahre nicht erfasst gewesen.
In diesem Zusammenhang wurden in Verbindung mit einer einschlägigen Dienstanweisung des Magistratsdirektors aus dem Jahr 1996 und
mit § 16 der MGO die diesbezüglichen laufenden Rundschreiben des
Amtes für Rechnungswesen in Erinnerung gebracht. Im Konnex damit
wurde empfohlen, das Inventarverzeichnis der Heime zu überarbeiten
und den Wert der Betriebs- und Geschäftsausstattung in die Vermögensrechnung aufzunehmen.
Sowohl die MA IV als auch die IISG kündigten in ihrer Stellungnahme
an, dass das Inventarverzeichnis der Heime Westendorf nach dem Ende der Wintersaison 2010 in Zusammenarbeit mit dem Referat Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen auf den laufenden Stand gebracht
werde.
EDV-Ausstattung
Bezüglich der EDV-Ausstattung hat sich herausgestellt, dass diese der
IIG & Co KG gehört und den Heimen Westendorf leihweise zur Verfügung gestellt wurde. Auch das verwendete Hotelabrechnungsprogramm läuft über den Server der Gesellschaft, wie auch die Daten dort
mitgesichert werden. Ebenso wird die EDV-mäßige Betreuung durch die
IIG & Co KG wahrgenommen.
Dazu hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass sich das geschilderte
Procedere für die Heime Westendorf in der Praxis zwar als zweckmäßig
erwiesen hat, hinsichtlich der EDV-Ausstattung und auch in Bezug auf
die Betreuung aber die Stadtgemeine Innsbruck zuständig wäre.
In der Stellungnahme hat die IISG berichtet, dass man in einem Gespräch mit der betreffenden Fachabteilung übereingekommen sei, die
EDV-Betreuung und –Ausstattung im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Abwicklung der Verwaltung bei der IIG & Co KG zu belassen. Künftig werde jedoch für diese erbrachte Leistung seitens der IIG
& Co KG eine Rechnung gelegt.
Zl. KA-01590/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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