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Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-22042010.pdf

- S.26

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Auslastung

Die Kontrollabteilung hat die Pensionstage, die der Gewerkschaft der
Gemeindebediensteten, Landesgruppe Tirol, zuordenbar sind, aus den
Beherbergungserlösen der Wintersaisonen 2007/2008 und 2008/2009
errechnet und festgestellt, dass das Haus Innsbruck im Vergleich mit
der gem. Vertrag zur Verfügung stehenden Kapazität von 40 Betten in
der Wintersaison 2007/2008 rein rechnerisch nur rd. 6,5 Tage und in
der Wintersaison 2008/2009 gar nur rd. 5,6 Tage belegt gewesen wäre. Im Hinblick auf die im Pkt. II. des gegenständlichen Vertrages vereinbarte Reservierung von 50 % der Betten im Jänner und 100 % der
Betten im Feber jeden Jahres muss daher von einer äußerst geringen
Auslastung gesprochen werden.
Im Konnex damit erklärte die Leiterin der Erholungsheime der Stadt
Innsbruck in Westendorf, dass sie seit geraumer Zeit bestrebt ist –
trotz vertraglicher Bindung an die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Landesgruppe Tirol, im Zeitraum 26.12. bis 2. Samstag im März
jeden Jahres – die Zimmer im Haus Innsbruck anderweitig (an Familien, Reise- und Schülergruppen, Stammkunden) zu vermieten, um
die entgangenen Erlöse aus der Vermietung an die Gewerkschaft der
Gemeindebediensteten zumindest zu einem kleinen Teil abfedern zu
können.

Stornogebühr

Für die nach diesem Vertrag vermieteten Räumlichkeiten bzw. Betten
gilt nach Pkt. V. auch eine Stornogebührregelung. Nachdem sich allerdings im Zuge der ersten Abrechnungen gezeigt hatte, dass die Handhabung der Vertragsbestimmungen in Pkt. V. (Stornogebühr) Probleme
bereitet, wurde nach zusätzlichen Verhandlungen der Stadtgemeinde
Innsbruck mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten die künftige Regelung in diesem Punkt mit Zusatzvereinbarung vom
10.10./21.10.1997, Zl.IV-8389/1997, in authentischer Interpretation
des ursprünglichen Vertrages neu definiert.

Anmeldungen

Die rechtzeitigen Anmeldungen (4 Wochen vor einem Turnus) müssten
direkt bei der Kanzlei der Gewerkschaft erfolgen, dort müsste auch der
Pensionspreis bezahlt werden. In diesem Zusammenhang zeigten die
Recherchen der Kontrollabteilung und bestätigte darüber hinaus eine
Rückfrage bei der Leiterin der Erholungsheime, dass – abweichend von
dieser Regelung – die Gewerkschaftsmitglieder in der Vergangenheit
generell nicht mehr im Wege der Kanzlei der Gewerkschaft gebucht,
sondern sich direkt bei der Heimleitung angemeldet und auch dort die
Rechnungen beglichen hatten.

Pauschalempfehlung der Zusammenfassend hielt die Kontrollabteilung fest, dass die Abwicklung
Kontrollabteilung
der Erholungsaufenthalte der Mitglieder der Gewerkschaft der Gemein-

debediensteten, Landesgruppe Tirol, im Haus Innsbruck in Westendorf
in mehreren Punkten vom zugrunde liegenden Vertrag abweicht (Altersgrenze bei Kindern, Akontozahlungen der Gewerkschaft, Reservierung der Betten bzw. vereinbarte Auslastung, Anmeldungen, Bezahlungen). Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung, den Vertrag mit
der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten zu adaptieren und an die
aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Sowohl die IISG als auch die
Zl. KA-01590/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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