Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-22042010.pdf
- S.28
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lungsheime (Kto. Nr. 4110 – Erlöse Beherbergung) mit den kameralistischen Aufzeichnungen im Bereich des Stadtmagistrates Innsbruck
(Hhst. 429000-728500 – Sonst. Einrichtungen und Maßnahmen – Entgelte für sonst. Leistungen – Altenhilfe) gab zu keiner Beanstandung
Anlass.
9 Personal
Personalstruktur
Der Beherbergungsbetrieb in Westendorf wird im Wesentlichen mit vier
jahresdurchgängig beschäftigten Bediensteten und zwei Saisonkräften
bewerkstelligt.
Zugewiesenes städt.
Personal
Drei Mitarbeiter standen zum Prüfungszeitpunkt in einem Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde Innsbruck. Sie wurden im Jahr 2003 von der
Stadt Innsbruck der IIG & Co KG zur Dienstleistung zugewiesen. Im
Dienstpostenverteilungsplan sind zwei der Dienstposten im handwerklichen Bereich angesiedelt, der Dienstposten der Heimleiterin, welche
derzeit mit 20 Wochenstunden teilzeitbeschäftigt ist, ist in der VGr. B
systemisiert. Sie zeichnet auch als gewerberechtliche Geschäftsführerin
für die Heime Westendorf verantwortlich.
Städt. Lohn- und Gehaltskosten - Verbuchung
Die Lohn- und Gehaltskosten des städt. Personals betrugen lt. Lohnkonten 2008 rd. € 94,1 Tsd. bzw. € 100,8 Tsd. 2009. Da diese Kosten
in den vom Wirtschaftstreuhänder erstellten Jahresabschlüssen nicht
abgebildet sind, merkte die Kontrollabteilung an, dass die darin ausgewiesenen Ergebnisse (Jahresüberschüsse) unter diesem Aspekt zu sehen und zu werten sind.
In weiterer Folge hat sich gezeigt, dass die Personalkosten der zugewiesenen Bediensteten auch im Rechenwerk der Stadt nicht im
TA 892010 – Westendorf erfasst, sondern dem TA 846000 – Wohnund Geschäftsgebäude zugeordnet sind.
Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass diese Vorgangsweise nicht
der Kostenwahrheit entspricht und darüber hinaus das MaastrichtErgebnis der Gemeinde verfälscht. Um den erwähnten Faktoren künftig
Rechnung zu tragen wurde empfohlen, die diesbezüglich erforderlichen
haushaltsmäßigen Schritte in die Wege zu leiten.
KG-eigenes Personal
Weitere drei Dienstnehmer hat die IIG & Co KG selbst eingestellt, davon finden zwei Mitarbeiter im Rahmen einer Saisonbeschäftigung Verwendung.
Refundierung Lohnkosten KG-Personal
Die Lohn- und Gehaltskosten der KG-Bediensteten werden den Heimen
Westendorf einmal jährlich zum Rückersatz vorgeschrieben. Für das
Jahr 2008 hat die IIG & Co KG aus diesem Titel eine Summe in der
Höhe von € 60,5 Tsd. zzgl. USt. in Rechnung gestellt. Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass sich der tatsächliche Bruttolohnaufwand
(einschließlich Dienstgeberanteile) lt. Lohnkonten für das Jahr 2008 auf
€ 64,5 Tsd. belief, so dass die IIG & Co KG zu ihren Ungunsten um rd.
€ 4,0 Tsd. zzgl USt. zu wenig weiterverrechnet hat.
Zl. KA-01590/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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