Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-22042010.pdf
- S.29
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Der Kostenrückersatz für das Jahr 2009 in der Höhe von € 63,9 Tsd.
zzgl. USt. ist ebenfalls bereits fakturiert worden.
Buchhalterische Erfassung
Im Zusammenhang mit den Personalkostenrückersätzen hat sich gezeigt, dass diese zwar in der vom Wirtschaftstreuhänder bewerkstelligten Buchhaltung in der hiefür vorgesehenen Kontenklasse 6 „Personalaufwand“ verbucht, in der kameralen Buchhaltung der Stadt derzeit
aber nicht erfasst sind. Im Sinne der Transparenz und Kostenwahrheit
sowie im Hinblick auf eine korrekte Ermittlung des MaastrichtErgebnisses empfahl die Kontrollabteilung, künftig sämtliche im Bereich
der Heime Westendorf anfallenden Personalaufwendungen auf dem
TA 892010 – Westendorf auszuweisen.
Die MA IV kündigte in ihrer Stellungnahme an, dass die Personalkosten
der städt. Bediensteten in den Heimen Westendorf im Sinne der Transparenz und Kostenwahrheit ab dem Voranschlag 2011 im TA 892010
erfasst und darüber hinaus künftig die Ergebnisse des Rechnungsabschlusses „Heime Westendorf“ in das städt. Rechenwerk (Voranschlag
und Rechnungsabschluss) einfließen werden.
10 Übrige betriebliche Aufwendungen
Betriebsfahrzeug
Das zum Anlagevermögen der Heime Westendorf gehörende, im Jahr
1998 angeschaffte, Betriebsfahrzeug dient vorwiegend für Versorgungsfahrten bzw. für den Transport von Gästen. Der Kilometerstand
des Fahrzeuges belief sich zum Prüfungszeitpunkt auf 71.170 Kilometer. Der Betriebsaufwand (Versicherung, Treibstoff, Instandhaltung)
schlug sich in der Gewinn- und Verlustrechnung 2008 mit rd. € 1,1 Tsd.
zu Buche. In Gegenüberstellung zur im Jahr 2008 getätigten Fahrleistung (1.648 Kilometer) betrugen die Kosten € 0,67 pro gefahrenen
Kilometer.
Als nachteilig empfunden wurde, dass das Fahrzeug infolge Einsturzgefahr der Garage ganzjährig im Freien abgestellt werden muss.
Betriebliche Versicherungen
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung 2008 ausgewiesene Aufwand
für Versicherungen betraf eine Betriebsschutzversicherung, mit der die
Erholungsheime Westendorf gegen die Risken Feuer, Feuerbetriebsunterbrechung, Sturmschaden und Leitungswasserschaden versichert
sind.
Haftpflichtversicherung
Darüber hinaus gelten die baulichen Objekte im Rahmen einer für den
gesamten städt. Haus- und Grundbesitz bestehenden Haftpflichtversicherung als mitversichert. Diesbezüglich hat die Kontrollabteilung allerdings festgestellt, das der TA 892010 – Westendorf derzeit nicht mit
einer anteiligen Haftpflichtversicherungsprämie belastet wird, was nicht
der mit Rundschreiben des Büros des Magistratsdirektors im Jahr 2007
festgelegten Vorgangsweise entspricht.
Zl. KA-01590/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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