Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-22042010.pdf
- S.30
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Die Kontrollabteilung hat im Sinne der Kostenwahrheit empfohlen, diesem Umstand künftig Rechnung zu tragen.
Im Anhörungsverfahren hat das Amt für Präsidialangelegenheiten berichtet, dass die Eröffnung einer entsprechenden Post im TA 892010
für die Umlegung der Versicherungsprämien im Sinne der Anregung der
Kontrollabteilung veranlasst worden sei, so dass bereits heuer die anteilige Umlegung der Prämien auf die Heime Westendorf erfolgen könne. Dies wurde auch seitens der MA IV zugesichert.
Einbruch-Diebstahl
Im Zuge der Prüfung hat sich herausgestellt, dass ein Versicherungsschutz der Heime Westendorf gegen Einbruch bzw. Einbruch-Diebstahl
nicht besteht. Dieses Manko wurde noch während der Prüfung vom
hiefür zuständigen Referat Präsidial- und Rechtsangelegenheiten behoben.
Kassenbotenberaubung
Versicherungsmäßig ebenfalls nicht gedeckt war das Risiko einer Kassenbotenberaubung, weil die für diese Sparte gültige Pauschalversicherung nur im Bereich des Stadtmagistrates eingerichtete Kassen und nur
das gesamte Gemeindegebiet von Innsbruck und die umliegenden Gemeindegebiete umfasst hat. Auch dieses Defizit wurde unverzüglich
bereinigt.
11 TA 892010 – Heime Westendorf
Heime Westendorf –
Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit
Im Bereich der Stadt Innsbruck werden die lfd. buchhalterischen Belange der Erholungsheime Westendorf im Ordentlichen Haushalt im
Rahmen der Abschnitte 85 – 89, konkret im TA 892010 – Heime
Westendorf, abgewickelt. Das bedeutet, dass die Heime Westendorf in
den Bereich der Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit fallen und damit einen jener Teilabschnitte darstellen, die für den Haushaltsausgleich bei den Abschnitten 85 – 89 (Maastricht-relevante Betriebe) zur
Bereinigung des Maastricht-Ergebnisses herangezogen werden.
Einnahmen
Im Zusammenhang mit dem im Rechnungsabschluss des Jahres 2008
ausgewiesenen Ergebnis des TA 892010 – Heime Westendorf war in
erster Linie auffällig, dass die als Einnahmen verbuchten Vermietungen
und Verpachtungen in der Höhe von € 217.248,07 nicht mit den von
der Wirtschaftstreuhandgesellschaft dargestellten Umsatzerlösen bzw.
Erträgen im Jahresabschluss der Erholungsheime der Stadt Innsbruck
zum 31.12.2008 korrespondierten, sondern um einen Betrag in der
Höhe von € 654,45 differierten. Weitere Recherchen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit bzw. zur Aufklärung dieses Unterschiedsbetrages ergaben, dass fälschlicherweise eine „Vorläufige Gewinn- und
Verlustrechnung 01.01.2008 bis 31.12.2008“ als Grundlage für die kameralen Buchungen im Bereich der Stadt Innsbruck verwendet worden
und der endgültige Jahresabschluss zum 31.12.2008 unberücksichtigt
geblieben ist.
Zl. KA-01590/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
16