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Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-22092011.pdf

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K u r z p r o t o k o l l

3.

Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
des Grundstückes 3516/1, vorgetragen in EZ 249, Grundbuch
81111 Hötting, im Ausmaß von
zirka 3.804 m2 sowie des Grundstückes 3517/3, vorgetragen in
EZ 1137, Grundbuch 81111 Hötting, im Ausmaß von 2.293 m2
von Brandl Ernst Martin

G R - S i t z u n g
2 2 . 9 . 2 0 1 1

1.

III 4015/2011
Mitteilung an den Gemeinderat
gemäß § 33 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck
1975 - Notrechtausübung mit
Beschluss des Stadtsenates
vom 17.8.2011:
Auflage des Flächenwidmungsplanentwurfes Nr. RO - F2, Bereich Rosau südlich Grabenweg,
Gpn. 662/2, 685/10 und 685/22
sowie teilweise Gp. 685/8, alle
KG Amras (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AM
- F37), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011, 2. Entwurf

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.8.2011:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
das Grundstück 3516/1, KG Hötting
im Ausmaß von zirka 3.804 m2 sowie
das Grundstück 3517/3, KG Hötting
im Ausmaß von 2.293 m2 zu einem
Gesamtkaufpreis, welcher in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert wird.

2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Vertrages,
die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die
grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes. Die daraus
entstehenden Kosten übernimmt zur
Gänze die Stadtgemeinde Innsbruck
und trägt alle die damit verbundenen
öffentlichen Abgaben, Steuern und
Gebühren, insbesondere Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr sowie die Kosten der Beglaubigung.

Vorliegender Kurzbericht der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, vom 18.8.2011 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
2.

I-Präs. 332/2011
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Kanalordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird

Beschluss (einstimmig):

Hingegen trägt die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und
Vertretung derjenige Vertragsteil, der
diese für sich in Anspruch nimmt.

Antrag des Stadtsenates vom 21.9.2011:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung,
mit der die Kanalordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, wird
beschlossen.

GR-Sitzung 22.9.2011

I-RA 1137/2010

3.

Für die Finanzierung des Grundstücksgeschäftes, dessen Höhe in der
nicht öffentlichen Sitzung referiert
wird, zuzüglich der Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr von
insgesamt 4,6 % wird ein Nachtragskredit durch die Aufnahme eines
Kommunaldarlehens von 2011 bzw.
2012 aus der Vp. 5.846000.001200
genehmigt.