Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-22092011.pdf
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4.
I-RA 359/2011
Stadtgemeinde Innsbruck und
Moser Stefan, Tausch der Teilflächen 3 und 4 aus dem Grundstück 780/3, vorgetragen in EZ
1329, Grundbuch 81102 Amras,
von gesamt 365 m2 mit der Teilfläche 1 aus dem städtischen
Grundstück 780/4, vorgetragen
in EZ 1330, Grundbuch 81102
Amras, von gesamt 365 m2
7.
Die in EZ 1329 (Moser) und EZ 1330
(Stadtgemeinde Innsbruck) einverleibte Dienstbarkeit des Bauens bis an
die Grundgrenze wird wechselseitig
mit übertragen. Ebenso wird die
wechselseitige Zugehörigkeit zur
Flugsicherheitszone (A2-LNr. 2) mitübertragen.
8.
Bis zur Übernahme der Teilfläche 3
ins öffentliche Gut räumt die Stadtgemeinde Innsbruck zu Gunsten dem
Grundstück 780/3, KG 81102 Amras
(samt Rechtsnachfolger) die immerwährende und unentgeltliche Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges sowie die Dienstbarkeit der Verlegung
und Erhaltung von Ver- und Entsorgungsleitungen ein. Diese Dienstbarkeit erlischt, sobald die Teilfläche 3 in
das öffentliche Gut übertragen wird
und erklärt sich Stefan Moser in diesem Fall für sich und seine Rechtsnachfolger bereit, der Löschung dieser Dienstbarkeit unverzüglich zuzustimmen.
9.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Tauschvertrages, die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen
und die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes. Die
aus Anlass der Vertragserstellung
und grundbücherlichen Durchführung
zur Vorschreibung gelangenden öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, insbesondere die Grunderwerbssteuer, die Eintragungsgebühr
sowie die Kosten der Beglaubigung
trägt die Stadtgemeinde Innsbruck.
Hingegen trägt die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und
Vertretung derjenige Vertragsteil, der
diese für sich in Anspruch nimmt.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.8.2011:
1.
Unter Zugrundelegung des Teilungsplanes GZ. 2388/11 übereignet und
übergibt Stefan Moser aus dem
Grundstück 780/3, KG 81102 Amras
die Teilflächen 3 und 4 von gesamt
365 m2 im Tauschwege an die Stadtgemeinde Innsbruck und diese nimmt
diese Teilflächen 3 und 4 in ihr Alleineigentum.
2.
Andererseits übereignet und übergibt
die Stadtgemeinde Innsbruck aus
dem Grundstück 780/4 in EZ 1330,
die Teilfläche 1 im Tauschwege an
Stefan Moser und dieser übernimmt
die Teilfläche 1 von gesamt 365 m2 in
sein Alleineigentum.
3.
Die Teilfläche 2, welche bereits im
Eigentum der Stadtgemeinde Innsbruck steht, wird dem städtischen
Grundstück 3041 zugeschrieben.
4.
Hinsichtlich der getauschten Grundstücksteilflächen wird Flächen- und
Wertgleichheit vereinbart und wird
daher von keiner Vertragspartei eine
Ausgleichszahlung geleistet.
5.
Stefan Moser verpflichtet sich hinsichtlich des in EZ 1329, KG 81102
Amras einverleibten Pfandrechts in CLNR 8 eine verbücherungsfähige
Pfandfreistellungserklärung auf seine
Kosten beizubringen.
6.
Die in EZ 1329 (Moser) und EZ 1330
(Stadtgemeinde Innsbruck) jeweils
einverleibte Dienstbarkeit der unentgeltlichen und immerwährenden Führung sowie des Betriebes und der Erhaltung einer Wasserleitung wird
wechselseitig mit übertragen.
GR-Sitzung 22.9.2011