Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-23022012.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

3.

I-RA 1228/2009
Stadtgemeinde Innsbruck, Veräußerung von Grundstücksflächen nach erfolgter Grundstücksteilung im Bereich Riedgasse/Fallbachgasse an die
BauArt Immobilien GesmbH bzw.
deren alleiniger Gesellschafter
Ing. Spirk Heinrich

G R - S i t z u n g
2 3 . 2 . 2 0 1 2

1.

I-Präs. 123e/2011
Entwurf einer Müllabfuhrordnung der Landeshauptstadt
Innsbruck 2012 und Entwurf einer Abfallgebührenordnung der
Landeshauptstadt Innsbruck
2012

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 8.2.2012:
1.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.2.2012:
Der gemäß Beilage 1 angeschlossene
Entwurf einer Müllabfuhrordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2012 und Beilage
2 angeschlossene Entwurf einer Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt
Innsbruck 2012 werden beschlossen.
2.

a) aus Grundstück .24 in EZ 516 mit
einer Fläche von 115 m² die Abschreibung des Trennstücks 1 mit
einer Fläche von 37 m² und Vereinigung dieses Trennstücks 1 mit
Grundstück 1014 in EZ 716 (öffentliches Gut der Stadt Innsbruck)

I-Präs. 67e/2012

b) aus Grundstück .23 in EZ 517 mit
einer Fläche von 76 m² die Abschreibung des Trennstücks 2 mit
einer Fläche von 32 m² und Vereinigung dieses Trennstücks 2 mit
Grundstück 1016 in EZ 716 (öffentliches Gut der Stadt Innsbruck)

Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die
Vergütung für die Vorsitzenden
der Wahlbehörden, den ständigen Vertreter des Vorsitzenden
der Hauptwahlbehörde und die
jeweiligen Stellvertreter geregelt
wird

c) aus Grundstück 1016 in EZ 716
mit einer Fläche von 635 m² die
Abschreibung des Trennstücks 3
mit einer Fläche von 16 m² und
Vereinigung dieses Trennstücks 3
mit Grundstück .23 in EZ 517

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.2.2012:
Der Entwurf einer Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Vergütung für die
Vorsitzenden der Wahlbehörden, den
ständigen Vertreter des Vorsitzenden der
Hauptwahlbehörde und die jeweiligen
Stellvertreter geregelt wird, wird gemäß
Beilage beschlossen.

Nach erfolgter Grundstücksveränderung haben

2.
GR-Sitzung 23.2.2012

Aufgrund der Planurkunde, GZ 9279,
der Vermessung Mosbacher-Danzberger, werden nachstehende Grundstücksveränderungen vorgenommen:

-

das Grundstück .24 in EZ 516
eine Fläche von 78 m²,

-

das Grundstück .23 in EZ 517
eine Fläche von 60 m²,

-

das Grundstück 1014 in EZ 716
eine Fläche von 541 m² und

-

das Grundstück 1016 in EZ 716
eine Fläche von 651 m².

Nach erfolgter Grundstücksteilung
veräußert die Stadt Innsbruck an die