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Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-23022012.pdf

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BauArt Immobilien GmbH,
FN 215108k, oder Ing. Heinrich Spirk,
geb. 25.9.1967, das Grundstück .24
in EZ 516 mit einer (neuen) Fläche
von 78 m² und das Grundstück .23 in
EZ 517 mit einer (neuen) Fläche von
60 m², beide Grundbuch 81113 Innsbruck.
3.

4.

5.

6.

7.

Der Kaufpreis für das Grundstück .24
mit 78 m² und Grundstück .23 mit
60 m², sohin Grundstücksflächen mit
gesamt 138 m², wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
Der Kaufpreis ist in jeweils zwei gleichen Teilen zur Zahlung fällig, wobei
die erste Rate binnen drei Wochen
nach allseitiger beglaubigter Unterfertigung des Kaufvertrages, und die
zweite Rate binnen drei Wochen nach
grundbücherlicher Durchführung des
Rechtsgeschäftes und Zustellung des
entsprechenden Grundbuchsbeschlusses zur Zahlung fällig.
Der Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der rechtskräftigen Erlassung des ergänzenden
Bebauungsplanes in diesem Bereich.
Der/die KäuferIn tritt in den mit Peter
Wacker geschlossenen Mietvertrag
vom 09.04.2003 betreffend Teilflächen des Grundstückes .23 und
Grundstückes .24, KG Innsbruck, zur
Errichtung von Kfz-Abstellplätzen ein.
Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Erstellung des Kaufvertrages, die
Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die
grundbücherliche Durchführung des
Rechtsgeschäftes. Sämtliche mit diesem Rechtsgeschäft verbundenen
Kosten, öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, wie insbesondere
die Grunderwerbssteuer, die Eintragungsgebühr und die Kosten der Beglaubigungen, trägt die Firma BauArt
Immobilien GmbH bzw. Ing. Heinrich
Spirk. Hingegen trägt die Kosten einer
allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung derjenige Vertragsteil, der diese für sich in Anspruch nimmt.

GR-Sitzung 23.2.2012

4.

I-RA 511/2010
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf einer Teilfläche des städtischen Grundstückes 2891/2,
vorgetragen in EZ 498, Grundbuch 81102 Amras, im Ausmaß
von 138 m2 (Öffentliches Gut,
Teilfläche der Valiergasse) an
Klotz Karl zum Zwecke der Arrondierung mit dem Grundstück
807, vorgetragen in EZ 161,
Grundbuch 81102 Amras

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.2.2012:
1.

Die Stadt Innsbruck verkauft an Karl
Klotz unter Zugrundelegung der
Planurkunde des Dipl.-Ing. Wolfram
Höflinger vom 3.11.2010, GZ. 79/10,
aus dem städtischen Grundstück 2891/2, KG 81102 Amras, die
Teilfläche 1 im Ausmaß von 138 m².

2.

Der Kaufpreis wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.

3.

Das Rechtsgeschäft wird vorbehaltlich der Erteilung einer Exkamerierungsbewilligung abgeschlossen.

4.

Die im Grundbuch zu A2-LNr. einverleibte Zugehörigkeit der Sicherheitszone zum Flughafen Innsbruck wird
vom Käufer mitübernommen.

5.

Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Erstellung des Kaufvertrages, die
Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die grundbücherliche Durchführung dieses
Rechtsgeschäftes und trägt der Käufer alle mit diesem Rechtsgeschäft
verbundenen öffentlichen Abgaben,
Steuern und Gebühren, insbesondere
die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr sowie die Kosten der
Beglaubigung.

6.

Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung
trägt derjenige Vertragsteil, der diese
für sich in Anspruch nimmt.