Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-23022012.pdf

- S.5

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12.

V 6714/2011
Stadtgemeinde Innsbruck,
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) und Innsbrucker
Sportanlagen Errichtungs- und
Verwertungs GesmbH (ISpA),
Nachtrag zum Fruchtgenussvertrag

wendung des Stadtwappens zur Gestaltung der Einladung zum Österreichischen
Bürgermeisterinnentreffen 2012 bis auf
Widerruf.
14.

II-BGV 73e/2012
Wahl des Stadtteilausschusses
Igls, Ausschreibung der Wahl

Beschluss (einstimmig):

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Stadtsenates vom 22.2.2012:

Antrag des Stadtsenates vom 22.2.2012:

Die Mag.-Abt. I, Referat Liegenschaftsangelegenheiten, wird mit der Prüfung der
vorliegenden Fruchtgenussvertragsergänzung zwischen Innsbrucker Sportanlagen
(ISpA), Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
und Stadt Innsbruck hinsichtlich der Benützung der Leichtathletikanlage Tivoli zu
Gunsten der Allgemeinheit (außerhalb des
angemeldeten bzw. organisierten Sportbetriebes) beauftragt.

Die Wahl der von der Igler Bevölkerung
direkt zu wählenden zehn Mitglieder des
Stadtteilausschusses Igls wird unter folgenden Bestimmungen ausgeschrieben:

Für die Jahre 2009 bis einschließlich 2012
wird ein Nachtragskredit in Höhe von
€ 57.900,- (exakt: € 57.873,98) für die
VP 1.894000 755200 (laufende Transferzahlungen Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH {OSVI})
genehmigt.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, wird ermächtigt, ein entsprechendes Nachtragskreditansuchen über
netto (wertgesichert) € 57.900,-- als laufende Transferzahlung einzubringen.
Beginnend mit dem Budget 2013 werden
zukünftig jährlich rund € 15.000,-- netto
(wertgesichert) seitens der Mag.-Abt. IV,
Finanzverwaltung und Wirtschaft, angemeldet.

Wahltag:

Sonntag, 15. April 2012

Wahlzeit:

8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Wahlort:

Volksschule Igls,
Habichtstraße 9

Dieser Wahl liegt das Wählerverzeichnis
für die ebenfalls am 15.4.2012 stattfindenden Wahlen des Gemeinderates und
des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin
der Landeshauptstadt Innsbruck zugrunde.
Wahlberechtigt sind jene Personen, die im
Wählerverzeichnis für die Wahlen des
Gemeinderates und des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Landeshauptstadt
Innsbruck vom 15.4.2012 in den Igler
Wahlsprengeln 800 und 801 eingetragen
sind.
15.

Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionen vom 14.2.2012:

13.

I-MD 31/2012
Österreichisches Bürgermeisterinnentreffen 2012, Verwendung
des Stadtwappens für die Einladung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.2.2012:
Die Stadt Innsbruck bewilligt gemäß
§ 5 Abs. 3 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) die VerGR-Sitzung 23.2.2012

Der Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2011 wird gemäß Beilage genehmigt.