Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-23022012.pdf

- S.11

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- 11 -

welchen Voraussetzungen die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) den
Status einer gemeinnützigen Bauvereinigung annehmen kann oder ob dies in einer anderen Gesellschaftsform möglich ist.
Ziel der Prüfung soll die Erreichung der
Gemeinnützigkeit entsprechend Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 1979 sein,
da das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) in vielerlei Hinsicht, besonders bei der Verrechnung des Entgeltes
die MieterInnen in ihrer Rechtsstellung
und ihren Bedürfnissen wesentlich besser
stellt als das Mietrechtsgesetz (MRG), das
bei der Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) zur Anwendung gelangt.
Demgegenüber kann zum Beispiel bei der
Einhebung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) von der Bauvereinigung ein höherer Betrag eingehoben werden.
Die wirtschaftlichen Notwendigkeiten der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) zur Wahrung des Substanzvermögens der Liegenschaften sowie zur Vornahme von notwendigen Großsanierungen
soll dabei nicht außer Acht gelassen werden.
Die ausgearbeiteten Expertisen werden
dem Gemeinderat zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.
Dr.in Pokorny-Reitter, Blaser Hajnal, Eberl,
Grünbacher, Marinell, Pechlaner, Praxmarer, Dr. Ortner, alle e. h.
Beschluss (einstimmig):
Dem von StRin Dr.in Pokorny-Reitter und
MitunterzeichnerInnen eingebrachten
dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
zuerkannt.
Beschluss (einstimmig):
Der von StRin Dr.in Pokorny-Reitter und
MitunterzeichnerInnen eingebrachte dringende Antrag wird angenommen.

30.7

I-OEF 33/2012
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), Mietzinsgestaltung bei Neuvermietung von
Wohnungen nach Auslaufen der
Wohnbauförderung
(StRin Dr.in Pokorny-Reitter)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin erteilt der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) den Auftrag, die
Mietzinsgestaltung bei Neuvermietung all
jener Wohnungen, für die Wohnbauförderung (WBF) 1968, 1984, 1991 in Anspruch
genommen wurde und wird, nach Tilgung
der Darlehens für den Bau gemäß § 14
Abs. 7a Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) vorzunehmen.
Das sind derzeit netto € 3,13 pro Quadratmeter anstelle von netto € 5,39.
Dr.in Pokorny-Reitter, Blaser Hajnal, Eberl,
Grünbacher, Marinell, Pechlaner, Praxmarer, Dr. Ortner, alle e. h.
Beschluss (einstimmig):
Dem von StRin Dr.in Pokorny-Reitter und
MitunterzeichnerInnen eingebrachten
dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
zuerkannt.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, Rudi,
Liberales Innsbruck, FPÖ, FREIHEITLICH
UND FREI; 14 Stimmen):
Der von StRin Dr.in Pokorny-Reitter und
MitunterzeichnerInnen eingebrachte dringende Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
30.8

I-OEF 34/2012
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Dampfbad und Sauna
Salurner Straße, Einführung eines Frauensaunatages
(GRin Eberl)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, mit
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) Gespräche mit dem Ziel zu führen,
GR-Sitzung 23.2.2012