Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24022011.pdf
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Rechnungen der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) zu refundieren sind.
K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 4 . 2 . 2 0 1 1
1.
Sollte die vereinbarte Aufzahlungsverpflichtn Sitzung referiert wird,
schlagend werden, so ist auch dieser
Betrag von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) der Stadt
Innsbruck rückzuerstatten.
Zu Zl. I-OEF 196/2010
Resolution gegen die Einrichtung einer Medizinischen Fakultät bei der Universität Bozen
Beschluss (einstimmig):
3.
Antrag des Stadtsenates vom 23.2.2011:
ICM Baumanagement GesmbH,
Fassadensanierung und Fenstertausch im Objekt Maria-Theresien-Straße 29, Förderungsansuchen nach dem Tiroler Stadtund Ortsbildschutzgesetz (SOG)
2003
Beiliegender Entwurf einer Resolution des
Innsbrucker Gemeinderates über den
Universitätsstandort Innsbruck wird
beschlossen.
2.
IV-RA 48/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Zustimmung als Veräußerungsverbotsberechtigte zum Verkauf des
"Leder Lechle Hauses"
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Haager
und GRin Dengg; 2 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 23.2.2011
1.
2.
Die Stadt Innsbruck stimmt als Veräußerungsverbotsberechtigte dem
Verkauf hinsichtlich des Grundstückes .460 in EZ 839, KG 81113 Innsbruck an Dr. Günther Egger bzw. die
von diesem zu gründende Gesellschaft zu den Bedingungen des Angebotes von Dr. Günther Egger vom
15.12.2010, zu.
Der erzielte Kaufpreis wird in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert. Abzüglich der in der nicht öffentlichen Sitzung zu referierenden angefallenen
Aufwendungen von Seiten der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG), ist von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) auf
Grund der damaligen Einbringung des
Grundstückes .460, KG 81113 Innsbruck jener Betrag rückzuerstatten.
Zusätzlich könnten noch Kosten, welche in der nicht öffentlichen Sitzung
referiert werden, von Arch. Dipl.Ing. Rainer Köberl anfallen, welche
nach Vorlage zweckentsprechender
GR-Sitzung 24.2.2011
IV 40/2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.2.2011:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadtkern- und
Ortsbildschutzgesetzgesetzes (SOG) 2003
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Gebäudes Maria-Theresien-Straße 29, der ICM Baumanagement
GesmbH, für die Fassadensanierung und
den Fenstertausch einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 18.015,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
4.
IV 1388/2011
Tierschutzverein für Tirol 1881,
vertreten durch Geschäftsführerin Welzig Ingeborg, Fördervereinbarung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.2.2011:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck nimmt
die Verpflichtungen des Tierschutzgesetzes wahr und anerkennt die
Leistungen des Tierschutzvereines für
Tirol 1881 im Tierheim Mentlberg.
2.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, vorliegende Vereinbarung
stadtrechtsgemäß zu unterfertigen