Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24032011.pdf

- S.2

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – Kurzprotokoll-24032011.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2011
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-2-

binnen vierzehn Tagen nach
grundbücherlicher Durchführung
dieses Rechtsgeschäftes zur Zahlung
fällig.
3.

Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
von der Wohnbau MK GmbH das
Grundstück 1770 in EZ 287,
Grundbuch 81125 Pradl, mit einer
Fläche von 428 m2 zwecks
Übernahme in das öffentliche Gut für
den Ausbau der Premstraße.

4.

Der Kaufpreis für das Grundstück
1770, welcher in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert wird, ist binnen
vierzehn Tagen nach
grundbücherlicher Durchführung
dieses Rechtsgeschäftes zur Zahlung
fällig.

5.

Die Übergabe und Übernahme der
kaufgegenständlichen Grundstücke
erfolgt in den bestehenden Rechten
und Lasten, jedoch frei von
Bestandrechten und von Hypotheken.

6.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des
Kaufvertrages, die Einholung aller
erforderlichen behördlichen
Genehmigungen und die
grundbücherliche Durchführung
dieses Rechtsgeschäftes und trägt
alle damit verbundenen öffentlichen
Abgaben, Steuern und Gebühren, wie
insbesondere die Grunderwerbsteuer,
die Eintragungsgebühr und die
Kosten der Beglaubigung.
Hingegen trägt die Kosten einer
allfälligen rechtsfreundlichen
Beratung und Vertretung derjenige
Vertragsteil, der dies für sich in
Anspruch nimmt.

3.

1.

Bei der Umsetzung sollen auch neue
Pflegeansätze berücksichtigt werden.
2.

Mit der Freiflächengestaltung und der
erforderlichen, über den engeren
Bauplatz hinausgehenden
Neugestaltung der Grünanlage wird
nach Möglichkeit (abhängig vom
Architekturwettbewerb) ebenfalls die
Innsbrucker Stadtbau GmbH in
Abstimmung mit der Mag.-Abt. III,
Grünanlagen, beauftragt. Für die
Gestaltung etwaiger verbleibender
Flächen wird die Mag.-Abt. III,
Grünanlagen, beauftragt.

3.

Die Mag.-Abt. I, Präsidial- und
Rechtsangelegenheiten, wird mit den
Rechtsgeschäften für den
Grundtausch mit der Republik
Österreich bzw. mit dem
Grundstücksverkauf der benötigten
Flächen an die Innsbrucker Stadtbau
GmbH zur Errichtung gemäß Punkt 1.
beauftragt.
Dies unter der Voraussetzung, dass
auch die "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT)
die benötigte Fläche für die erwähnte
Errichtung an die Stadtbau GmbH
verkauft.

4.

Der im Rahmen des Neubaus der
SeniorInnen-Wohn- und SeniorInnenBetreuungseinrichtung im
Olympischen Dorf erforderliche
Finanzierungsaufwand in der Höhe
von insgesamt zirka € 18.670.000,-wird von der Stadtgemeinde
Innsbruck getragen, sofern die
anteiligen Wohnbauförderungsmittel
in der Höhe von zirka € 10.731.000,-tatsächlich ausgeschüttet werden.

5.

Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird beauftragt und

IV 15223/2010
SeniorInnen-Wohn- und
SeniorInnenBetreuungseinrichtung im
Olympischen Dorf, Errichtung
und Finanzierung

Beschluss (einstimmig; bei
Stimmenthaltung GRÜNE; 8 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 9.3.2011:
GR-Sitzung 24.3.2011

Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
der Errichtung einer SeniorInnenWohn- und SeniorInnen-Betreuungseinrichtung im Olympischen Dorf
durch die Innsbrucker Stadtbau
GmbH unter den vorgesehenen
Rahmenbedingungen nach
Durchführung eines
Architektenwettbewerbes zu.