Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24032011.pdf

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5.

IV 2642/2011
Stadtgemeinde Innsbruck,
Zustimmung zum Erwerb des
Baurechtes am Grundstück
714/3, vorgetragen in EZ 1598,
Grundbuch 81113, KG Innsbruck
(Matthias-Schmid-Straße Nr. 12),
durch die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG)

4.

Die Stadtgemeinde Innsbruck verzichtet auf die Baurechtszinszahlung
des Grundstückes 714/3 in EZ 1598,
Grundbuch 81113, KG Innsbruck
(Matthias-Schmid-Straße Nr. 12) ab
Jänner 2011.

5.

Mit der finanziellen Abwicklung wird
die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, beauftragt.

6.

Nach dem Baurechtserwerb des
Grundstückes 714/3, vorgetragen in
EZ 1598, Grundbuch 81113, KG
Innsbruck (Matthias-Schmid-Straße
Nr. 12), soll dieses oder - nach
weiterer Prüfung im Sinne des
Punktes 8. - ein Teil davon in die
Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) gemäß Artikel 34 § 1
Bundesbudgetbegleitgesetz 2001,
eingebracht werden.

7.

Mit dem Einbringungsvertrag und der
damit verbundenen Übertragung von
Aufgaben der Stadtgemeinde
Innsbruck an die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG),
wird die Mag.-Abt. I,
Liegenschaftsangelegenheiten,
beauftragt.

8.

Die Stadtgemeinde Innsbruck beauftragt die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) mit dem
Bund, dem Land Tirol, privaten
Unternehmen und Sponsoren
bezüglich der Finanzierung und
Umsetzung des im Amtsvorschlag
erwähnten Projektes in
Verhandlungen zu treten und das
Projekt in einer beschlussreifen Form
dem Gemeinderat zur Entscheidung
über eine Projektrealisierung
vorzulegen.

Beschluss zu den Punkten 1. bis
7.:(einstimmig):
Mehrheitsbeschluss zu Punkt 8. (gegen
Liberales Innsbruck, RUDI, GR Haager;
5 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 16.3.2011:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
dem Erwerb des Baurechtes am
Grundstück 714/3 in EZ 1598,
Grundbuch 81113, KG Innsbruck
(Matthias-Schmid-Straße Nr. 12) zu
einem Preis, der in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert wird,
durch die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) zu und
verzichtet gleichzeitig auf das
Vorkaufsrecht des genannten
Baurechtes.

2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) einen
Baukostenzuschuss, welcher in der
nicht öffentlichen Sitzung referiert
wird (Nettokaufpreis inklusiv
Grunderwerbsteuer und
Grundbuchsgebühren) für die
Abwicklung dieses in Punkt 1.
erwähnten Baurechtsverkaufes.

3.

Für die Finanzierung des
Grundstückgeschäftes wird ein
Nachtragskredit einschließlich
Nebengebühren (Grunderwerbsteuer
und Grundbuchsgebühren), welcher
in der nicht öffentlichen Sitzung
referiert wird, für die Vp. 5/846000001200 Grundstücke (ohne
Zuordnung zu bestimmten Vorhaben)
genehmigt. Die Bedeckung erfolgt
derzeit durch Aufnahme eines
Kommunaldarlehens.

GR-Sitzung 24.3.2011

6.

IV 16186/2010
Rücklagenzuführung 2010
(Haushaltsrücklage Erneuerungsrücklage)

Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Finanzen
und Subventionsvergaben vom 15.3.2011: