Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24032011.pdf
- S.116
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In zahlreichen Gesprächen und Telefonaten mit dem Geschäftsführer der OSVI wurde
folgend auf die Wichtigkeit der Unterfertigung des Nachtrages hingewiesen, seitens der
OSVI wurde demgegenüber der Standpunkt vertreten, dass die OSVI keine zusätzlichen
Kosten übernehmen könne, weshalb vorgeschlagen wurde, mit der Finanzabteilung der
Stadt Innsbruck Kontakt aufzunehmen. Zwischenzeitlich wurde dann das Fruchtgenussentgelt in Anbindung an den ursprünglichen Fruchtgenussvertrag mit dem Steuerberater
neu berechnet. Diese Angelegenheit wurde klarerweise mit der Stadt Innsbruck besprochen und wurde der Vorschlag gemacht, den Fruchtgenussvertrag mit der Stadt Innsbruck (anstatt mit der OSVI) abzuschließen. Mit Schreiben vom 24.11.2010 wurde sodann der Magistratsabteilung IV der Fruchtgenussvertrag mit der Stadt Innsbruck als
auch der Nachtrag zum Fruchtgenussvertrag mit der OSVI zur Durchsicht und Bekanntgabe der weiteren Vorgangsweise übermittelt, da kein Einvernehmen mit der OSVI hergestellt werden konnte.
Im Dezember 2010 wurde von der Stadt Innsbruck wiederum mitgeteilt, dass der Vertrag
mit der OSVI abzuschließen sei, dem folgend wurde vom Geschäftsführer der ISpA ein
Termin für die Unterzeichnung des Vertrages mit dem Geschäftsführer der OSVI vereinbart. Der Termin wurde vom Geschäftsführer der OSVI abgesagt und wurden weitere
Termine nach dem Jahreswechsel vereinbart, die jedoch wiederum nicht zustande kamen, da der Geschäftsführer der OSVI keine konkrete Mitteilung der Stadt Innsbruck
bezüglich Kostenübernahme erhielt. Derzeit erfolgt von der zuständigen Abteilung der
Stadt Innsbruck die Abklärung, wie eine Finanzierung aussehen könnte.“
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