Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.44
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Die Stadt Innsbruck übernimmt die Erhaltung und Haftung auf der Dienstbarkeitsfläche "4" (öffentliche Grünfläche), davon jedoch ausgenommen sind die Sonderkonstruktionen für die Feuerwehrzufahrt zu den
Objekten Radetzkystraße 43, 43a, 43b und
43d, für die die Innsbrucker Immobilien
GmbH &CO KG die Erhaltung und Haftung
übernimmt.
6.
7.
Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Einbringungsvertrages verbundenen Steuern,
Kosten, Gebühren und Abgaben, einschließlich der Kosten der Einholung
der erforderlichen verwaltungsbehördlichen Genehmigungen und der notariellen Beglaubigungen trägt die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG. Die
Stadt Innsbruck trägt eine allfällige Immobilienertragsteuer. Dazu wird jedoch
festgehalten, dass für dieses Rechtsgeschäft die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben von Gebietskörperschaften gemäß
Art. 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 in Anspruch genommen werden und das gegenständliche Rechtsgeschäft von Gesellschaftssteuer,
Grunderwerbsteuer, Stempel- und
Rechtsgebühren sowie Gerichts- und
Justizverwaltungsgebühren befreit ist.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.
12012, und die Dienstbarkeit der Erhaltung, Reinigung und des Winterdienstes auf dieser Dienstbarkeitsfläche ein.
2.
Diese Dienstbarkeit wird im Grundbuch
nicht sichergestellt.
3.
Die Stadt Innsbruck und die ÖBB Infrastruktur AG gestatten sich gegenseitig
die vorübergehende Grundbeanspruchung während der Bauphase der SBahn-Haltestelle "Innsbruck Messe Saggen" und der Gehsteiganpassungen für das Straßenbauprojekt "Ing.-Etzel-Straße" und der Bushaltestelle. Die
Gestattungen erfolgen jeweils unentgeltlich und für die jeweilige Baudauer.
30.
MagIbk/22962/BWVW-KV/2
Tarife für die Brandsicherheitswachen der Bau- und Feuerpolizei
Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.03.2020:
Die in der Anlage befindlichen Tarife für die
Brandsicherheitswachen der Bau- und Feuerpolizei werden mit Gültigkeit 01.03.2020
sowie die Anpassung der Tarife für die
Brandsicherheitswachen der Bau- und Feuerpolizei automatisch jedes Jahr auf Grund
der Valorisierung im Bereich der Personalleistungen nach Vorgabe der Mag.-Abt. I,
Besoldung, beschlossen.
31.
IV 3132/2020
Beteiligungsbericht 2019
29.
I-RA/0331/2015/SCM/2
Stadt Innsbruck - ÖBB-Infrastruktur AG, neue S-Bahn Haltestelle
"Messe", Ergänzung Dienstbarkeit
Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.04.2020:
1.
In Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.10.2018 räumt die
ÖBB Infrastruktur AG der Stadt Innsbruck die immerwährende und unentgeltliche Dienstbarkeit des Gehens
durch die Viaduktbögen 79 und 88 laut
Grundeinlöseplan der Stadt Innsbruck
vom 08.05.2018, Projektnummer:
GR-Sitzung 30.04.2020
Schriftliche Kenntnisnahme:
Antrag des Stadtsenates vom 08.04.2020:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck nimmt den beiliegenden Beteiligungsbericht 2019, welcher auch im Internet unter der Adresse www.innsbruck.gv.at
- "Amt/Verwaltung" - "Beteiligungen der
Stadt" abrufbar ist, zur Kenntnis.