Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 4 . 1 0 . 2 0 1 3
§2
Der Lageplan bildet einen Bestandteil der
Verordnung.
4.
1.
Beschluss (einstimmig):
GR a. D. Ing. Martin Krulis wird nach
§ 13 Abs. 3, Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), für seine am
2.4.2013 vor dem Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
gemachte Zeugenaussage (Staatsanwaltschaft Innsbruck, 254 St 35/13g) nachträglich von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.
2.
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Congress und Messe
Innsbruck GmbH
MagIbk/3165/MD-SO/59
GR a. D. Ing. Krulis Martin, Entbindung von der Amtsverschwiegenheitspflicht
I-RA 667/2013
"""""""""""""""" """""""""""""""", Kaufanbot für
Grundstück in KG Amras
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, TSB und
INN-PIRAT; 10 Stimmen):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.7.2013:
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt dem
beiliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Congress und Messe Innsbruck
GmbH zu.
5.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Dr.in Krammer-Stark; 1 Stimme;
gegen RUDI und FPÖ; 6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 18.9.2013:
1.
Im Sinne des Punktes 4. des Gemeinderatsbeschlusses vom 24.3.2011
(Zahl IV 15223/2010) wird der erforderliche Finanzierungsaufwand in Höhe
von insgesamt zirka € 22.870.000,-des Neubaues der Seniorinnen- bzw.
Senioren-Wohn- und Betreuungseinrichtung im Olympischen Dorf von der
Stadtgemeinde Innsbruck getragen.
2.
Im Rahmen des Punktes 5. des Beschlusses des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck vom
24.3.2011 wird die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, beauftragt, budgetäre Vorsorge für einen Investitionszuschuss an die Innsbrucker
Stadtbau GmbH in der Höhe von insgesamt € 6 Mio zu treffen. Der Investitionszuschuss soll in den Voranschlägen der Landeshauptstadt Innsbruck im
Zeitraum für die Rechnungsjahre von
2015 bis 2017 in Teilbeträgen budgetäre Berücksichtigung finden.
Straßenbenennung "Anna-StainerKnittel-Weg"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 6.8.2013:
Der Stadtsenat empfiehlt dem Gemeinderat
die Erlassung der folgenden Verordnung:
§1
Der im vorliegenden Plan dargestellte Weg
wird gemäß Landesgesetzblatt (LGBl.) Nr. 4
vom 20.11.1991 über die Bezeichnung von
Verkehrsflächen und die Nummerierung von
Gebäuden § 1 und § 8, in Verbindung mit
§ 18 des Stadtrechts der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) in der geltenden Fassung,
als "Anna-Stainer-Knittel-Weg" benannt.
GR-Sitzung 24.10.2013
IV 15223/2010
SeniorInnen-Wohn- und SeniorInnen-Betreuungseinrichtung im
Olympischen Dorf, Errichtung und
Finanzierung
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
3.
IV 7425/2013