Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf

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6.

IV 6332/2013

bruck, Herzog-Siegmund-Ufer
Nrn. 1 bis 3.

Innsbrucker Soziale Dienste
GesmbH (ISD), Eigenkapitalstruktur und klarstellende Gesellschaftsvertragsänderung
Beschluss (einstimmig):

b) Grundstück 218 in EZ 158 Grundbuch 81113 Innsbruck, HerzogSiegmund-Ufer Nr. 5.
2.

Mit der Einbringung gemäß Punkt 1.
wird die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, beauftragt.

3.

Die Stadtgemeinde Innsbruck leistet im
Wirtschaftsjahr 2013 einen Gesellschafterzuschuss an die Innsbrucker
Markthallen-Betriebsgesellschaft mbH
(MHI) in Höhe von € 400.000,-(Vp. 1/914000-775100, Kapitel Transferzahlung Markthalle GmbH).

Antrag des Stadtsenates vom 25.9.2013:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck leistet
die am 11.7.2013 beschlossene Eigenkapitalzuführung (laut Punkt 1.) in Höhe
von insgesamt € 3 Mio als Gesellschafterzuschuss an die Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD).
Der Gesellschafterzuschuss ist von der
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) in der Kapitalrücklage aufzunehmen.

2.

Mit der finanziellen Abwicklung wird die
Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, beauftragt.

3.

Die Stadtgemeinde Innsbruck widmet
den im Jahresabschluss 2012 der
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) noch nicht abgerechneten Investitionszuschuss in
Höhe von € 815.926,97 als Gesellschafterzuschuss.

4.

7.

Der Geschäftsführer der Innsbrucker
Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) wird ermächtigt, den
Gesellschaftsvertrag in § 6 entsprechend der Amtsvorlage anzupassen
und dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorzulegen.
IV 11131/2013
Innsbrucker MarkthallenBetriebsgesellschaft mbH (MHI),
Gesamtkonzept und Zuschuss

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.10.2013:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
der Einbringung gemäß § 1 Art. 34
Budgetbegleitgesetz 2001 folgender
Liegenschaften in die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) zu:
a) Grundstück .254 sowie .1343 in
EZ 1229, Grundbuch 81113 Inns-

GR-Sitzung 24.10.2013

Gleichzeitig wird ein Nachtragskredit in
dieser Höhe genehmigt.
4.

Mit der finanziellen Abwicklung wird die
Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, beauftragt.

8.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

8.1

IV 9399/2013
""""""""""""" """"""""""", Fenstertausch im
vierten Obergeschoß, Top 10, des
Gebäudes Anichstraße """""""""

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.9.2013:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Miteigentümerin des Gebäudes Anichstraße """"""""""""", """""""""""""" """""""""""""""", für den Fenstertausch im vierten Obergeschoß, Top 10,
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 7.980,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.