Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.46
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36.
Maglbk/29743/SU-FW/39/1
Ho & Ruck Gebrauchtmöbel Gemeinnützige GmbH, Sondersubvention für die Erstellung der
Kurzdokumentation "Horuck -Ein
schönes Stück Arbeit"
Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
ter des Bürgermeisters für die Forsttagsatzungs-Kommission bestellt wird und als zuständiger forstpolitischer Referent die im
Rahmen der Kommission zu erledigenden
Aufgaben wahrnimmt.
38.
Vorschreibung der Kindergarten-,
Schülerhort- und Tagesheimtarife
Antrag des Stadtsenates vom 29.04.2020:
Die Landeshauptstadt Innsbruck unterstützt
das Unternehmen Ho & Ruck Gebrauchtmöbel Gemeinnützige GmbH, FN 178271 p,
gesamt mit einer Sondersubvention in Höhe
von € 1.800,-- für die Erstellung der Kurzdokumentation "Horuck - Ein schönes Stück
Arbeit".
Die Finanzierung erfolgt dabei jeweils zu einem Drittel (€ 600,--) aus den Bereichen
Wirtschaft, Kultur und Soziales. Für den Bereich Soziales gelten dabei folgende Eckdaten für das Haushaltsjahr 2020:
Der Beitrag von € 600,-- ist aus
Vp. 1/757530-429000, Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, Transfers an private
Organisationen ohne Erwerbszweck, zu entrichten.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird mit der Abwicklung der Sondersubvention beauftragt.
37.
III 428/2020
Forsttagsatzungs-Kommission,
Namhaftmachung eines Stellvertreters für den Bürgermeister als
Mitglied
Schriftlicher Beschluss (bei Stimmenthaltung von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.04.2020:
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Tiroler Waldordnung und als Folge des Ausscheidens des bisherigen forstpolitischen
Referenten Alt-Bgm.-Stellv. Gruber mit
28.02.2020 aus dem Gemeinderat ist seitens des Gemeinderates ein neuer Stellvertreter für den Bürgermeister als Mitglied in
der Forsttagsatzung namhaft zu machen.
Es wird vorgeschlagen, dass Bgm.-Stellv.
Ing. Mag. Anzengruber, BSc als Stellvertre-
GR-Sitzung 30.04.2020
V 4471/2020
Folgende Verfügung des Stadtsenates vom
08.04.2020 gemäß § 33 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wird zur
Kenntnis genommen.
In Anlehnung an die Verordnung des Bundes über die Beiträge für Schülerheime und
ganztägige Schulformen, BGBl. II
Nr. 128/2020, werden die Betreuungsbeiträge in den städtischen Kindergärten,
Schülerhorten und Tagesheimen ab dem
Beitragsmonat April 2020 bis zu jenem Monatsersten, an welchem der Unterricht bzw.
die Betreuung wieder uneingeschränkt stattfindet, nicht vorgeschrieben. Die verabreichten Mittagessen gelangen nach tatsächlicher Konsumation zur Abrechnung.
Für den Monat März 2020 werden nur die
Hälfte des monatlichen Betreuungsbeitrages sowie die tatsächlich konsumierten Mittagessen vorgeschrieben.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl.
39.
Über- oder außerplanmäßige Mittelverwendungen 2020
Schriftlicher Beschluss (bei Stimmenthaltung von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc, 1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
21.04.2020:
Die über- oder außerplanmäßigen Mittelverwendungen 2020 werden gemäß Beilage
genehmigt.