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Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf

- S.20

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gelegt. Prüfungsrelevantes Wirtschaftsjahr war grundsätzlich das Jahr
2012. Im Rahmen der durchgeführten Prüfung wurde aus Gründen der
Aktualität und Zeitnähe fallweise auch das Jahr 2013 tangiert, wie auch
teilweise Daten aus Vorjahren dargestellt worden sind. Aus diesen Kapiteln geprüfte Sachverhalte wurden in den Bericht jedoch nur insoweit
aufgenommen und behandelt, als sich daraus Beanstandungen oder
Empfehlungen ergeben haben oder ihnen ein besonderer Informationswert zur Darstellung eines Gesamtbildes bzw. signifikanter Entwicklungen im Bereich der MHB zugekommen ist.
Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass alle in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform
formuliert wurden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren
ist durchgeführt worden.
2 „Übernahme der Markthalle“ durch die Stadt Innsbruck
2.1 Vereinbarung über die Aufhebung des Baurechtes

Baurechtsvertrag vom
20.07.1959 und
Zusatzvereinbarung
vom 31.03.2004

Die Stadtgemeinde Innsbruck ist grundbücherliche Alleineigentümerin
der Gste .254 und .1343, EZ 1229, KG 81113. In Vollziehung des
GR-Beschlusses vom 10.07.1958 hat die Stadtgemeinde Innsbruck auf
diesen Grundstücken der Wirtschaftskammer Tirol und der Landwirtschaftskammer Tirol mit Baurechtsvertrag vom 20.07.1959 ein Baurecht auf die Dauer von 80 Jahren bis zum 25.11.2039 eingeräumt. Mit
Zusatzvereinbarung vom 31.03.2004 wurde dieser Baurechtsvertrag
von den Vertragsparteien einvernehmlich abgeändert bzw. ergänzt,
wobei damals insbesondere eine flächenmäßige Erweiterung des bisherigen Baurechtes vereinbart und diese Änderung auch grundbücherlich durchgeführt worden ist.

Offert an die Stadt Innsbruck zur „Übernahme
der Markthalle“

Nach diversen Vorgesprächen in der Vergangenheit hatten die Wirtschaftskammer Tirol und die Landwirtschaftskammer Tirol am
08.08.2011 der Stadt Innsbruck ein schriftliches Angebot zur „Übernahme der Markthalle“, das heißt eine Übernahme des Baurechtes
sowie eine Übernahme der Gesellschaftsanteile an der Innsbrucker
Markthallen-Betriebsgesellschaft m.b.H., unterbreitet. Im Wesentlichen
beinhaltete dieses Angebot, dass beide Kammern beabsichtigen, das
ihnen vertraglich eingeräumte und verbücherte Baurecht an der Liegenschaft EZ 1229 GB 81113 (Markthalle) zurückzustellen und der
Stadt Innsbruck das darauf errichtete Gebäude in deren Eigentum zu
übertragen. Darüber hinaus sollte die Stadt Innsbruck von beiden
Kammern alle Gesellschaftsanteile an der Innsbrucker MarkthallenBetriebsgesellschaft m.b.H. samt allen Rechten und Pflichten zum
symbolischen Preis von einem Euro und damit auch alle zwischen dieser Gesellschaft und den einzelnen Mietern bestehenden Bestandverträge übernehmen.

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Zl. KA-04487/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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