Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf
- S.33
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Bedeckung angedacht waren. Die entsprechende Zustimmung der
Kammern wurde mündlich eingeholt.
Im Hinblick auf die zum Prüfungszeitpunkt ausstehende Endabrechnung des Reparaturfonds, welche vereinbarungsgemäß bis spätestens
Ende Februar 2013 erledigt hätte werden müssen, hielt die Kontrollabteilung fest, dass nach ihrer Ansicht die Einhaltung der vertraglich vereinbarten, regelmäßigen (monatlichen) schriftlichen Dokumentationen
und Argumentationen der Leistungen und Abrechnungen im konkreten
Fall ein Nachverhandeln aufgrund unklarer Sachverhalte bzgl. der Anerkennung von Rechnungen massiv eingeschränkt oder vermieden
hätte.
Die Kontrollabteilung sprach die allgemeine Empfehlung aus, vermehrt
Bedacht auf die Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen zu nehmen
und wies des Weiteren darauf hin, dass ein Abgehen von vertraglichen
Rahmenbedingungen der Zustimmung aller Vertragspartner bedarf und
aus Gründen der Dokumentation in schriftlicher Form erfolgen muss.
Beauftragungen von reparaturfondsrelevanten Leistungen erfolgten
zum überwiegenden Teil per Mail und waren lediglich in Ausnahmefällen den Angebots- oder Abrechnungsunterlagen beigelegt. Eine vereinbarungsgemäß durch die Auftragnehmer per Fax durchzuführende
Auftragsbestätigung gegenüber den Kammern erfolgte nicht.
In einzelnen Fällen ergaben sich Abweichungen in Bezug auf den vertraglich vereinbarten Mindestwert von Einzelrechnungen in Höhe von
€ 2.500,00. Des Weiteren waren gemäß GF der MHB vereinzelt Rechnungspositionen irrtümlich dem Reparaturfonds zugerechnet worden.
Abrechnung
Reparaturfonds –
Kontostand 31.12.2012
Im Zeitraum der durchgeführten Prüfung und vor Abschluss der Endabrechnung waren dem Reparaturfonds Rechnungen in Gesamthöhe von
€ 245.275,35 zugerechnet worden. Der fonds-relevante Anteil (⅔ - Anteil) betrug € 163.516,90 und wurde dem gesonderten Bankkonto des
Reparaturfonds entnommen.
Die Entnahme der im Jahr 2012 zur Anrechnung gebrachten Kostenanteile und die Einrechnung weiterer Habenzinsen ergab somit am
31.12.2012 einen Saldo von € 9.937,11.
Die Endabrechnung des Reparaturfonds war bis zum Ende der durch
die Kontrollabteilung durchgeführten Prüfung ausstehend und Gegenstand laufender Verhandlungen von MHB, der Stadtgemeinde Innsbruck und den beiden Kammern über den Umfang der dem Reparaturfonds anrechenbaren Rechnungen und Kosten.
Kostenanteil
Stadt Innsbruck
Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zum Reparaturfonds war ein
Drittel der Kosten durch die Stadt Innsbruck zu tragen, welche dieser
Verpflichtung mit 17.01.2013 durch Zahlung von € 85.000,00 und somit
in Höhe des Maximalbetrages nachgekommen ist. Die zugrunde gelegte Rechnungsaufstellung wies einen Gesamtbetrag von € 85.188,45
aus und enthielt gemäß Prüfung der Kontrollabteilung zusätzliche
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Zl. KA-04487/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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