Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf
- S.61
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meinde in Bezug auf die Sportplätze nicht vorsteuerabzugsberechtigt
ist, empfahl die Kontrollabteilung, die in Rede stehenden Beträge künftig ohne USt. vorzuschreiben.
Im Anhörungsverfahren teilte das Sportamt mit, dass der Sachverhalt
der IISG zwecks Abklärung mit ihrem steuerlichen Vertreter bekannt
gegeben werde.
Bezüglich der im Rahmen des Pachtverhältnisses dem Sportverein
überlassenen Räumlichkeiten wurde angeregt zu hinterfragen, inwieweit die am Garderoben- und Kantinengebäude stattgefundenen Umund Neubauten auch den Pachtgegenstand tangiert haben und allenfalls eine Neufassung bzw. Ergänzung des im Pachtvertrag beschriebenen Pachtgegenstandes erforderlich machen.
Das Sportamt sicherte zu, diese Frage mit dem Referat Liegenschaftsverwaltung der MA I abzuklären.
Überlassung von
Garderoben, Sanitärund Lagerräumen
Laut Aufzeichnungen des Sportamtes sind dem Heimverein im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb Garderoben- und Sanitärräume
sowie Lagerräume im Ausmaß von 185,45 m² überlassen, über deren
Benützung zum Prüfungszeitpunkt eine aktuelle Vereinbarung nicht
vorlag. Die Kontrollabteilung empfahl, die Bedingungen der Raumüberlassung schriftlich zu regeln.
Diesbezüglich verwies das Amt für Sport erneut auf die zum
01.01.2014 geplanten Maßnahmen.
5.1.6 Sportanlage Hötting West
Vertragsdaten
Die Sportanlage Hötting West wurde von der Stadtgemeinde Innsbruck
mit Vertrag vom 29.07. bzw. 02.10.2009 rückwirkend per 01.01.2007
von der IIG & Co KG angemietet. Als monatlicher Nettomietzins kam
anfänglich eine Afa-Miete auf Basis der Anschaffungskosten des auf
dem Sportplatzareal befindlichen Garderobengebäudes (lt. Kostenkarte
der MA IV € 706,4 Tsd.) in Höhe von € 882,94 zur Vorschreibung. Diese wurde nach der Umstellung der Mietzinsberechnung im Jahr 2010
und der in diesem Rahmen gleichzeitig erfolgten Einbeziehung des
Restbuchwertes (nunmehr des gesamten Objektes) zum Einbringungsstichtag 01.01.2007 (€ 749,6 Tsd.) auf monatlich € 936,96 (netto) angehoben. Sie war auch zum Prüfungszeitpunkt gültig.
Erweiterung der
Garderoben
Im Herbst 2012 haben die IIG mit der Sanierung des bestehenden
Garderobengebäudes und zur Deckung des zusätzlichen Platzbedarfes
östlich des bestehenden Gebäudes mit der Installierung von neun Fertigcontainern begonnen. Darin sind Umkleidekabinen, WC’s, Duschen
sowie eine Kantine mit Lagerraum untergebracht. Die Baukosten dafür
wurden im ao. Haushalt der Stadt mit € 150,0 Tsd. veranschlagt. Zum
Prüfungszeitpunkt war das Projekt bis auf die Asphaltierungsarbeiten
fertiggestellt und übergeben, allerdings lag noch keine Endabrechnung
vor.
Den beiden Vereinen „Innsbrucker Sportklub“ und „SV Lohbach Kranebitten“ sind seit 01.01.1998 diverse Räumlichkeiten am Sportplatz zur
(teilweise gemeinsamen) Nutzung überlassen, worüber seinerzeit Prekariumsvereinbarungen abgeschlossen worden sind. Als jährlicher An…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Überlassung von
Räumlichkeiten
Zl. KA-02182/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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