Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf

- S.62

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erkennungszins wurde ein Betrag in Höhe von € 72,67 zzgl. einer jährlichen, wertgesicherten Betriebskostenpauschale im Betrag von
€ 65,41 vereinbart. Darüber hinaus sollten am Jahresende 50 % der
Stromkosten lt. Zählerverbrauch für den im Rahmen der Bittleihe jeweils zur Verfügung gestellten Kiosk und Lagerraum verrechnet werden. Der „Innsbrucker Sportklub“ sollte zudem auch die Stromkosten
nach Verbrauch lt. Zählerstand für den Waschraum tragen. Allerdings
hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass eine Verrechnung der
Stromkosten wegen fehlender bzw. ungeeigneter Erfassungseinrichtungen nicht stattfinden kann. Es wurde daher empfohlen, bei der künftigen Erstellung von Prekariumsvereinbarungen darauf zu achten, dass
die darin festgelegten Bedingungen in der Praxis auch umsetzbar sind.
Zur Anregung der Kontrollabteilung verwies das Amt für Sport wiederum auf den beabsichtigten Neuabschluss der Prekarien.
Zusammenlegung
der Vereine

Wie die Kontrollabteilung festgestellt hat, sind die beiden Vereine im
Jahr 2012 fusioniert worden und treten nunmehr unter dem Namen
„SPG Innsbruck-West“ auf. Es wurde empfohlen, eine Neufassung der
Prekariumsvereinbarung entsprechend den aktuellen Gegebenheiten
zu veranlassen.
Im Anhörungsverfahren wies das Sportamt darauf hin, dass auch für
diesen Fall die vorbereitete Neugestaltung der Prekarien gelte. Vereinsrechtlich würden noch beide Vereine getrennt bestehen und auch
getrennt (teilweise aber auch gemeinsam) die Räumlichkeiten nutzen.
Das Sportamt werde jedoch mit dem Obmann des „Innsbrucker Sportklub“, der federführend für die „SPG Innsbruck-West“ auftritt, abklären,
ob die „SPG Innsbruck-West“ in die Prekarien eintreten möchte, oder
ob diese für beide Vereine getrennt bestehen bleiben sollen. Jedenfalls
solle auch dieses Prekarium mit Jahresbeginn 2014 in Kraft treten.
5.1.7 Sportanlage Sieglanger

Vertragsdaten

Die Sportanlage Sieglanger wurde von der Stadtgemeinde rückwirkend
mit 01.01.2007 in Bestand genommen. Der entsprechende Vertrag
datiert mit 29.07. bzw. 02.10.2009. Der Mietgegenstand umfasst mehrere Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 10.463 m². Vom Mietgegenstand ausgenommen ist das auf dem Sportplatzareal mit der
Adresse Josef-Franz-Huter-Straße 72 befindliche Garderoben- und
Buffetgebäude, welches als Superädifikat steht und sich im Eigentum
der „Verwaltungsgemeinschaft Sportplatz Sieglanger“ befindet.
Im Zuge dieser Gebäudeerrichtung wurde ein Teil durch eine Privatperson finanziert, die sich dadurch gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft vertraglich das Recht gesichert hat, den Kantinen- und Saunabereich selbst zu bewirtschaften oder unterzuverpachten. Außerdem wurde eine Gegenverrechnung der getätigten Investitionssumme auf den
vereinbarten Pachtzins ausgemacht.

Containergebäude

Auf der Westseite des Sportplatzgeländes befindet sich ein Containergebäude, welches die Stadt im Jahr 2005 aus dem ao. Haushalt (mit
€ 44,9 Tsd.) finanziert und angeschafft hat. Darin sind die Büro- und
Mannschaftsräumlichkeiten des American-Football-Teams der „Swarco
Raiders Tirol“ untergebracht. Dieses Objekt ist vom Vertragsverhältnis
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02182/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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