Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25022010.pdf

- S.21

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Aufsichtsrat

Die ISpA ist mit einem fakultativen Aufsichtsrat ausgestattet. Dieser
bestand anfänglich aus 7 Mitgliedern und wurde mittels eines Beschlusses im Rahmen der (ao.) Generalversammlung vom 30.10.2001 auf
5 Mitglieder reduziert. Die Funktionsperiode des derzeit tätigen Aufsichtsrates hat im Jahr 2006 (mit Wirkung vom 15.7.2006) begonnen.

Geschäftsordnung des
Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat sich zur Regelung seiner Obliegenheiten eine Geschäftordnung gegeben. Darin sind u.a. jene Geschäfte aufgezählt, zu
deren Vornahme der Geschäftsführer einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedarf. Betreffend Dauervermietungen von Mietobjekten im
Tivoli-Neu und den diesbezüglich genannten Flächen- und Wertgrenzen
hat die Kontrollabteilung aufgezeigt, dass derartige Geschäfte durch
den mit der OSVI abgeschlossenen Fruchtgenussvertrag obsolet geworden sind.

Aufsichtsratssitzungen

Gemäß § 30 i Abs. 3 GmbHG müssen in jedem Geschäftsjahr mindestens vier Aufsichtsratssitzungen, und zwar vierteljährlich, stattfinden.
Die ISpA hat im Berichtsjahr pro Quartal eine Aufsichtsratssitzung abgehalten und damit der gesetzlichen Verpflichtung entsprochen.

Bilanzausschuss

Der Aufsichtsrat kann unbeschadet seiner gesetzlichen Verantwortung
aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen, namentlich zu dem Zweck, seine
Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen. Demgemäß hat der Aufsichtsrat der
ISpA einen Bilanzausschuss eingesetzt, der nach der im Jahr 2001 erfolgten Reduzierung der Aufsichtsratsmitglieder zwar nicht mehr zwingend erforderlich wäre, jedoch beibehalten worden ist.

Beirat

Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 6.10.1997 beschlossen, einen Beirat mit der allgemeinen Zielsetzung zu installieren,
über diesen eine Institutionalisierung der Mitwirkungsmöglichkeiten der
Subventionsgeber Land Tirol und Republik Österreich zu erreichen.
Nach der Reduktion des Aufsichtsrates auf fünf Mitglieder wurden in
der damaligen konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates (am
20.12.2001) auch die Vertreter im Beirat der ISpA neu gewählt und in
diesem Rahmen ausdrücklich der Wunsch des Weiterbestandes dieser
institutionellen Einrichtung deponiert. Da die Aufforderungen der ISpA
um die Benennung von Mitgliedern für den Beirat seitens des Bundes
und des Landes Tirol erfolglos geblieben sind, hat dieses Gremium
nicht mehr getagt.

Generalversammlung

Die durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern vorbehaltenen Beschlüsse werden in der Generalversammlung oder durch
schriftliche Abstimmung gemäß § 34 GmbHG gefasst. Nach § 36
GmbHG ist die Generalversammlung mindestens jährlich einmal und
außer den im Gesetz oder im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich bestimmten Fällen immer dann einzuberufen, wenn es das Interesse der
Gesellschaft erfordert. In den vergangenen drei Geschäftsjahren (2007
– 2009) fand jeweils eine Eigentümerversammlung statt.

Zl. KA-11867/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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