Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.6

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6.

II SV 1942e/2009
Verordnung des Gemeinderates
der Landeshauptstadt Innsbruck
über die Erhebung einer Abgabe
für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung IPAbgVO 2006), Änderung
betreffend Bewirtschaftung des
Waldparkplatzes "Hawai"

Mehrheitsbeschluss (gegen 6 ÖVP,
2 Liberales Innsbruck, 2 FPÖ und 2 RUDI,
12 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 24.3.2010:
Beiliegender Entwurf einer Änderung der
Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck über die
Erhebung einer Abgabe für das Parken
von mehrspurigen Kraftfahrzeugen
(Innsbrucker Parkabgabeverordnung IPAbgVO 2006) betreffend Bewirtschaftung des Waldparkplatzes "Hawai", wird
beschlossen.

8.

Rücklagenumwidmung und
Rücklagenentnahme:
Haushaltsrücklage - Straßenbahn;
Haushaltsrücklage - Erneuerungsrücklage
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
7 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionen vom 17.3.2010:
Folgende Rücklagenumwidmungen und
Rücklagenentnahmen werden genehmigt:
-

Haushaltsrücklage - Straßenbahn:
minus € 2 Mio

-

Haushaltsrücklage - Erneuerungsrücklage: plus € 2 Mio

-

Haushaltsrücklage - Erneuerungsrücklage: minus € 1.6 Mio

9.
7.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.3.2010:
1.

Die Stadt Innsbruck nimmt die
Verpflichtungen des Tierschutzgesetzes wahr und anerkennt die Leistungen des Tierschutzvereines für Tirol
1881 im Tierheim Mentlberg.

2.

Die Frau Bürgermeisterin wird
ermächtigt, vorliegende Vereinbarung
stadtrechtsgemäß (§ 42 IStR) zu unterfertigen.

GR-Sitzung 25.3.2010

IV 16132/2009
Rechnungsabschluss 2009,
Abschlussbuchungen zum
buchhalterischen Ausgleich der
Abschnitte 85 bis 89 (maastrichtrelevante Betriebe)

IV 2227/2010
Tierschutzverein für Tirol 1881,
vertreten durch Geschäftsführerin Welzig Ingeborg, Fördervereinbarung

IV 16132/2009

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionen vom 17.3.2010:
Nachstehend angeführte Abschlussbuchungen zum buchhalterischen Ausgleich
der Abschnitte 85 bis 89 (maastrichtrelevante Betriebe) gemäß der Novelle der
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 1997 vom 7.12.2001,
BGBl. II Nr. 433/2001, und gemäß der
Nebenabrede zum Stabilitätspakt werden
genehmigt:
-

Gewinnentnahme der Gemeinde von
Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (Abschnitte 85 bis 89) in der Höhe von
insgesamt € 1.599.625,20.

-

Investitions- und Tilgungszuschüsse
zwischen Unternehmungen und
marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (Abschnitte 85 bis 89) und der